Halten Sie Frau Prinz einen Stundenlohn von 11 € für eine pädagogische Betreuung von Schulkindern für angemessen? 2. Sollte der Staat in diesem Bereich höhere Löhne (z.B. ab 15€/h) ermöglichen?
Guten Tag Frau Prinz,
ich erlebe beständig, dass mit gering vergüteter Arbeit Betreuung in der Ganztagsschule ermöglicht werden soll. Aktuell sucht z.B. der Frankfurter Verein "Kaleidoskop e.V." für die Betreuung von Grundschüler(inne)n in Hanau studentische Aushilfen, die mit 11€/h entlohnt werden sollen.
Link zum Jobangebot:
https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/208592-betreuungskraft-mwd
Screenshots des Jobangebots:
https://bilderupload.org/bild/a95760082-screenshot-1-ausschreibun
https://bilderupload.org/bild/fe2560184-screenshot-2-ausschreibun
Studentische Vertretungslehrer bekommen in Hessen vergleichsweise 15 oder 20 € für 45 Minuten Arbeit in der Schule.
Frage 1:
Halten Sie den benannten Satz von 11€/h für die gesuchte Betreuung der Schüler(inne)n für angemessen?
Frage 2:
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, werden Sie mit "Kaleidoskop e.V." die Hintergründe der dortigen Lohnpolitik besprechen?
Viele Grüße Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.,
grundsätzlich setzen wir GRÜNEN uns für einen Mindestlohn von 12 Euro ein und freuen uns, dass der zukünftige Koalitionsvertrag auf Bundesebene diese Erhöhung für die laufende Wahlperiode auch vorsieht. Selbstverständlich befürworten wir grundsätzlich auch eine höhere Vergütung in erzieherischen und pädagogischen Berufen. Gleichzeitig halten wir eine unterschiedliche Vergütung von ungelernten Kräften in der Nachmittagsbetreuung, und Fachkräften, die als Lehrkräfte im Schulunterricht eingesetzt werden, für gerechtfertigt. Eine Betreuungsstunde und eine Unterrichtsstunde mit der einhergehenden Vor- und Nachbereitungszeit sind sowohl aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes als auch aufgrund der erforderlichen Kompetenzen nicht miteinander vergleichbar.
Gleichwohl kann ich Ihnen versichern, dass wir fortlaufend an der Verbesserung der finanziellen und personellen Ausstattung der Ganztagsangebote in Hessen arbeiten. Mit dem Pakt für den Nachmittag übernimmt das Land seit dem Schuljahr 2015/16 gemeinsam mit inzwischen 27 von 33 Schulträgern die ganztägige Betreuung an Grundschulen auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung über ganztägige Angebote im Ganztagsprofil „Pakt für den Nachmittag“. Gemäß der Kooperationsvereinbarung leistet das Land seinen Beitrag rechnerisch an fünf Tagen in der Woche von 07.30 bis 14.30 Uhr. Der Schulträger leistet seinen Beitrag rechnerisch für den Zeitraum von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Insbesondere im Zuge des nun beschlossenen Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter werden wir uns in den kommenden Jahren aber weiter dafür einsetzen, unsere Ganztagsangebote und insbesondere den Pakt für den Nachmittag noch besser finanziell auszustatten, auch um perspektivisch nur noch Fachpersonal beschäftigen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Priska Hinz