Warum führen gehäufte Verstöße gegen das Hessische Naturschutzgesetz und den Bebauungsplan zu keiner Reaktion des Kreises oder oberen Behörden?
Analog Hess. Naturschutzgesetz & Punkt 9 des gültigen Bebauungsplans für Rödermark-Waldacker sind auf Grundstücken, die mehr als 25m hinter der straßenseitigen Grundstücksgrenze liegen (Hinterliegergrundstücke), keine Wohngebäude mit 3 Wohnungen zulässig. Der "erfolgreiche" Verstoß gegen Punkt 9 führte in Folge zu einem Verstoß gegen Punkt 7 (deutliche Überschreitung von maximal 40% Versiegelung des Vorgartens für die Schaffung weiterer Pkw-Stellplätze), was widerum zu Verstößen gegen 12.1, 12.2 und 12.3 führte, da sämtliche Bäume gefällt und nicht ersetzt wurden.
a) Novelle des Hess. Naturschutzgesetzes, Ende 05/23 inkl. Rückbau von vorhandenen Autostellplätzen
b) https://staedtebaufoerderung-roedermark.de/
c) https://buergergis.kreis-offenbach.de/apps/bplan/bplan_online.htm
d) https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/hitze-innenstaedte-100.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Sehr geehrte Frau N.
mir sind keine massenhaften Verstöße gegen das Hessische Naturschutzgesetz bekannt und ich weiß auch nicht, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen.
Ihre Fragen zum Bebauungsplan Rödermark-Waldacker sollten Sie bitte an die Stadtverwaltung Rödermark richten. Für Bauvorhaben in der Kommune ist gemäß der kommunalen Selbstverwaltung die Kommune selbst zuständig und kann Ihnen entsprechend Auskunft geben. Die Bauaufsicht ist beim Landkreis angesiedelt.
Mit freundlichen Grüßen
Priska Hinz