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Philipp Mißfelder
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Frage von Herbert D. •

Frage an Philipp Mißfelder von Herbert D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Mißfelder,

anstatt das die Bestechung und Korruption von Abgeordneten bekämpft wird, wie es die UNCAC fordert, soll in Deutschland die Bestechung von Abgeordneten "legalisiert" werden:

http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=4359526/1gcn4i/index.html

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=4487602/k5yl6p/index.html

Herr Mißfelder, wie stehen Sie zu dem Gesetzentwurf, der die Spendenregelung für Abgeordnete lockern soll?

Im Jahr 2001 wurde die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption ("UNCAC") verabschiedet und von Deutschland im Jahr 2003 unterzeichnet – bis heute aber nicht ratifiziert. Voraussetzung der Ratifizierung ist die Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB).
Warum verweigern Sie und Ihre Kollegen eine Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbe­stechung? Was haben Sie und Ihre Kollegen zu verbergen?

Neues Wahlrecht:

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2008 die Berechnung der Sitzverteilung bei Bundestagswahlen in einem wesentlichen Teil für verfassungswidrig erklärt. Die Verteilung der Überhangmandate muss nach der in Karlsruhe verkündeten Entscheidung neu geregelt werden. Die Richter des Zweiten Senats räumten dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Juni 2011 ein.
Sie und Ihre Kollegen nehmen es in Kauf, dass der nächste Bundestag wieder verfassungswidrig besetzt wird. Wo ist da Ihr Rechtsbewusstsein und Demokratieverständnis? Ein neues Wahlrecht, wie es das BVerfG verlangt, würde auch der Poli­tikverdrossenheit entgegenwirken. Der Bürger und nicht die "Liste" bestimmt, welcher Volksvertreter ins Kabinett darf. Warum wurde nicht mit aller Hingabe zur Demokratie das Wahlrecht zur nächsten Bundestagswahl geändert?

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Derksen

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Antwort ausstehend von Philipp Mißfelder
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