Frage an Philipp Frankenfeld von Dietmar G. bezüglich Verbraucherschutz
Ist es richtig, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
Sind Ihrer Meinung nach die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, Bürger der alten Bundesländer oder Bürger des Beitrittsgebietes?
Während des Eingliederungsprozesses wurden den ehemaligen DDR-Flüchtlingen Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz (FRG) schriftlich zugesichert. Ist es richtig, dass ihre Rentenanwartschaften jetzt nach dem RÜG bewertet werden?
Das BMAS vertritt hier eine rechtsstaatlich unhaltbare Position, die gegen geltende Gesetze und das Grundgesetz verstößt. Der Bundestag hat diese vom BMAS zäh verteidigte Doktrin nachweislich niemals legitimiert.
Wie ist Ihre Position dazu?
Sehr geehrter Herr Grabner,
nach dem, was ich auf Ihre Frage hin zu dem Thema recherchiert habe, handelt es sich um eine rechtlich ziemlich komplexe und wohl noch nicht abschließend behandelte Angelegenheit, bei der angesichts der Ergänzungs- und Änderungsgesetze wohl auch Rentenexperten ins Schwitzen gekommen sind.
Es scheinen auch die Auswirkungen der Regelungen und ihrer Änderungen je nach Fall verschieden zu sein. Damit ist es so, dass ich Ihre Fragen zu den rechtlichen Sachverhalten leider nicht sicher beantworten kann.
Folgendes ist daher meine persönliche Position:
Es gibt üblicherweise einen Vertrauensschutz in bestehende Gesetzeslagen, der nicht durch nachträgliche Änderungen ausgehebelt werden soll, wenn es nicht sehr gewichtige Gründe gibt. Nach Ihrer Schilderung ist dieser Vertrauensschutz hier tatsächlich verletzt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Frankenfeld