Philipp Amthor
Philipp Amthor
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Philipp Amthor von Thomas S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag Herr Amthor,

am 29.11.2018 stimmte der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Tierschutzgesetzes" bezüglich der betäubungslosen Ferkelkastration ab. Der von der Regierungskoalition eingereichte Gesetzentwurf verlängert die Übergangszeit bis zu einem kompletten Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, um entsprechende infrastrukturelle Grundlagen zu schaffen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/abstimmungen/aenderung-des-tierschutzgesetzes

Sie haben diesem Gesetzesentwurf zugestimmt.
Was sind Ihre Motive und Argumente für Ihre Zustimmung?

Rund 20 Millionen männliche Ferkel werden in Deutschland jährlich betäubungslos kastriert um den für manche Menschen unangenehmem Geruch und Geschmack ("Ebergeruch") zu vermeiden, den das Fleisch von Ebern bzw. unkastrierten männlichen Mastschweinen haben kann. Die betroffenen Tiere leiden enorme Qualen, die betäubungslose Kastration sollte ursprünglich nur noch bis 31.12.2018 erlaubt sein. Der deutsche Tierschutzbund wertet die beschlossene Verlängerung kritisch:

"Mit Mehrheit der Abgeordneten der CDU, CSU, SPD und der AfD wurde aber am 30.11.2018 im Deutschen Bundestag entschieden, die Qualen der betäubungslosen Ferkelkastration um weitere zwei Jahre zu verlängern. Dieser Beschluss ist Verrat an den Ferkeln und am Staatsziel Tierschutz – die Branche bewegt sich nicht und die Regierungskoalition verlängert daher einfach das Leid der Ferkel, weil nun die Zeit für Anpassungen im Ferkelsystem angeblich nicht mehr reicht."

https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/landwirtschaft/schweine/ferkelkastration/

Der Tierschutzbund hält einen sofortiger Verzicht auf die betäubungslose Kastration für möglich, da praktikable und tierschutzkonforme Alternativmethoden zur Verfügung stehen würden:

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Positionspapiere/Landwirtschaft/Ferkelkastration_Alternativmethoden.pdf

Wie stehen Sie zu dieser Kritik?

Viele Grüße, T. S.

Philipp Amthor
Antwort von
CDU

Sehr geehrter S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in deren Mittelpunkt Ihre Bedenken gegen die derzeitige Praxis der Ferkelkastration stehen. Ihnen liegt das Tierwohl erkennbar am Herzen.

Auch für meine CDU/CSU-Fraktion und mich ist das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ein sehr hohes Gut. Und so waren es gerade Gründe des Tierwohls, die uns dazu bewogen haben, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Warum haben wir beschlossen, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern? Dies möchte ich Ihnen im Folgenden gerne erläutern.

Wie Sie es treffend beschreiben, werden männliche Ferkel kastriert, um den stark urinhaltigen Ebergeruch beim Fleisch mancher Tiere zu vermeiden. Zudem wird so auch das typische aggressive Verhalten von Ebern untereinander verhindert werden, welches zu erheblichen Verletzungen der Tiere untereinander führen kann. Das Tierschutzgesetz enthält für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen ein Betäubungsgebot. Dieses Verbot ist derzeit bis zum 31. Dezember 2018 ausgesetzt. Danach wäre eine Ferkelkastration ohne Betäubung nicht mehr zulässig.

Welche Alternativen stehen gegenwärtig zur Verfügung? Es handelt sich derzeit um drei Verfahren. Dies sind erstens die Durchführung des Eingriffs unter (Voll-)Narkose, zweitens die Impfung gegen Ebergeruch und drittens die Jungebermast. Alle drei Verfahren weisen Nachteile auf, die bislang nicht ausgeräumt werden konnten.

Derzeit ist eine (Voll-)Narkose durch den Landwirt noch nicht möglich. Denn das dafür erforderliche Mittel namens Isofluran ist in Deutschland gerade erst im November zugelassen worden. Nun fehlt die entsprechende rechtliche Grundlage, damit ein Landwirt mittels Isofluran die Ferkel betäuben kann. Dem Landwirt steht also zurzeit noch kein Mittel zur Verfügung, das er selbst einsetzen dürfte. Der Gesetzgeber verlangt also faktisch etwas rechtlich Unmögliches von ihm. Als diese gesetzliche Formulierung 2013 getroffen wurde, war dies aber nicht absehbar. Die arzneimittelrechtliche Zulassung von Isofluran hat sehr viel längere Zeit in Anspruch genommen. Deshalb brauchen die Landwirte, die nichts für diese Verzögerung können, die Verlängerung.

Mit der Zulassung des Tierarzneimittels ist jetzt der erste Schritt erfolgt. Der zweite Schritt ist nun, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung durch den Landwirt selbst zu schaffen. Dafür ist eine Rechtsverordnung erforderlich, die aber ohne die gerade erst erfolgte Zulassung des Wirkstoffs Isofluran nicht erarbeitet werden konnte. Gemeinsam mit den Ländern müssen die Inhalte der Verordnung geregelt werden. Dazu gehört beispielsweise die inhaltliche Ausgestaltung von Lehrgängen für die Schulung der Landwirte. Darüber hinaus muss die Schulungsdauer, Prüfung und Qualifikation der Anbieter von Schulungen, die Einbindung der zuständigen Behörden etc. geregelt werden.

Zudem fehlen die notwendigen Narkosegeräte. Und es ist noch nicht geklärt, wie die Anwender vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden können. Mit anderen Worten: Diese Methode steht für den flächendeckenden Einsatz noch nicht zur Verfügung.

Auch die Impfung bzw. die Ebermast stellen derzeit noch keine Alternativen dar. Denn bei beiden Methoden kommt es weiterhin zu Geruchsauffälligkeiten beim Schweinefleisch. Dieses Fleisch wird in Deutschland kaum gekauft. Der Lebensmitteleinzelhandel nimmt derzeit Eberfleisch und geimpfte Tiere nur in sehr geringen Mengen ab. Eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe ist damit derzeit unmöglich. Was wären die Folgen? Damit bliebe nur eine Kastration unter Vollnarkose durch den Tierarzt.

Gerade die kleineren Betriebe wären dadurch besonders betroffen. Denn diese müssten die erheblichen Mehrkosten tragen – im Gegensatz zu ihren ausländischen Nachbarn. Denn die Landwirte im europäischen Ausland müssen keinen Tierarzt für diesen Eingriff beauftragen. Diesen Wettbewerb können unsere kleinen Betriebe nicht bestehen. Damit würde die Ferkelerzeugung ins Ausland abwandern – in Länder mit niedrigen Standards.

Denn: Auf die Tierschutz-Standards im europäischen Ausland hat Deutschland keinen Einfluss, muss aber gemäß der Europäischen Warenverkehrsfreiheit die Einführung von Ferkeln aus anderen EU-Mitgliedstaaten dulden. Spanien, Polen, Dänemark und die Niederlande haben ihre Schweinebestände bereits aufgestockt und bieten ihre Tiere in Deutschland an.

Umfangreiche Tiertransporte von Ferkeln nach Deutschland wären die Folge. Dies wäre keinesfalls im Sinne des Staatsziels Tierschutz. Vielmehr würde mit millionenfachen Ferkeltransporten aus dem Ausland das genaue Gegenteil erreicht, wofür Sie sich einsetzen. Den Preis würden unsere Landwirte, die Tiere und wir alle als Verbraucher zahlen.

Meine Fraktion setzt daher gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft alles daran, tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu beschleunigen. Auf diesem Weg brauchen die Tierhalter in Deutschland aber unsere Unterstützung. Deshalb wollen wir den Landwirten ermöglichen, die Betäubung durchzuführen. Dafür müssen die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können. Hierzu benötigen wir aber noch Zeit, die wir mit einer Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre gewinnen können.

Darüber hinaus werden wir eine Aufklärungskampagne starten – mit dem Ziel, größere Akzeptanz für Schweinefleisch aus alternativen Methoden zu erzeugen. Es kommt entscheidend auf das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Denn am Ende wird auch an der Ladenkasse über das Tierwohl entschieden.

Ohne die beschlossene Übergangslösung stünden viele der kleineren Betriebe in Deutschland vor dem Aus. Diesen Strukturbruch müssen wir verhindern – für die Höfe, die ländlichen Regionen, die Verbraucher und den Tierschutz. Ein Aus der Ferkelerzeugung in Deutschland wäre eine Steilvorlage für die Produktion in Ländern mit niedrigeren Standards. Die vereinbarte Übergangsfrist verschafft den Betrieben Luft zum Atmen. Klar ist aber auch: Alle Verantwortlichen müssen die nächsten beiden Jahre nutzen, um im Sinne des Tierwohls an praktikablen, wissenschaftlich fundierten und marktgängigen Alternativverfahren zu arbeiten. Hierfür müssen jetzt alle zuständigen Akteure eng zusammenwirken – ob in Politik, Wirtschaft, Verwaltung oder Wissenschaft. Dies ist sowohl im Sinne unseres Bekenntnisses zu einer zukunftsfähigen, flächendeckenden Landwirtschaft in Deutschland als auch im Sinne des Tierschutzes.

Wenn Sie Rückfragen haben, bitte ich Sie, sich direkt an mein Bundestagsbüro zu wenden und nicht den indirekten Weg über die Plattform „abgeordnetenwatch.de“ zu nutzen. Herzlichen Dank!

Mit besten Grüßen
Philipp Amthor

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