Philipp Amthor
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Frage von Matthias N. •

Frage an Philipp Amthor von Matthias N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Amthor,

es bestehen Bestrebungen, das in unserer Verfassung verankerte Gleichheitsgebot in Art. 3 (3) GG auf das Merkmal der sexuellen Identität bzw. Orientierung auszuweiten. 1957 wurde die Bestrafung von Männern ausgelebter Homosexualität vom Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt. Da man sich in der damaligen Urteilsbegründung auf das unausgesprochene Sittengesetz berief und das Grundgesetz dieses Thema betreffend seitdem unangetastet blieb, sind homosexuelle Menschen in der Folge derzeit nur einfachgesetzlich und nicht allumfassend geschützt. Der abstrakt-generell formulierte Satz in Art. 3 (1) GG, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, hat in der Adenauerzeit wie beschrieben nicht als Verfolgungshindernis gedient. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion betrachtet aber genau diesen als ausreichenden Schutz für homosexuelle Menschen.

Entsprechend ist sie, wie auch Sie als einzelner Abgeordneter, gegen o. g. Gesetzesänderung. Dies ist mir nicht möglich zu verstehen, da sich beide Unionsparteien gegen die Diskriminierung homosexueller Menschen aussprechen.

Wenn, einmal Ihre Auffassung als richtig vorausgesetzt, bereits ein Schutz der Betroffenen durch Art. 3 (1) GG gegeben wäre, dürfte doch gerade dann Ihrer Zustimmung zur Gesetzesänderung nichts im Wege stehen, da sie ja keinen Effekt mit sich brächte, gleichwohl aber dem Wunsch derer Personen entspräche, die zu einem anderen Schluss kommen, und damit in jedem Fall Rechtssicherheit schaffte. Da andere Merkmale wie Glaube infolge einer aus der Geschichte gezogenen Lehre explizit im Artikel gelistet werden, wäre ein gleiches Verfahren mit der sexuellen Identität angebracht und würde gewiss keine "unnötige Aufblähung unseres Grundgesetzes" (Dr. Norbert Röttgen) bedeuten. Ferner erwiese der Staat damit seinen Respekt vor den Betroffenen.
Insofern würde ich gern von Ihnen erfahren, weswegen Sie sich dagegen sperren.

Mit freundlichem Gruß

M. N.

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