Frage an Philipp Amthor von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Amthor,
ich habe Sie um die Beantwortung einer konkreten Frage gebeten und nicht darum, mir die nahostpolitischen Positionen Ihrer Partei vorzuführen, die mir sattsam bekannt sind. Es geht deswegen hier nicht um eine Rückfrage, vielmehr zwingen Sie mich zur Wiederholung und Präzisierung der bereits gestellten Frage.
Die Frage war ob im Falle der C-Gebiete der Westbank ethnische Vertreibung im Sinne des Völkerrechts vorliegt. Ich bitte diese zu beantworten mit Bezug auf den vorgetragenen Sachverhalt aus einer Studie der Europäischen Union, das dem 62 % des Westjordanlands umfassenden, von Israel verwalteten C-Gebieten nur noch 5,8 % der gesamten palästinensischen Bevölkerung des Westjordanlands leben.
Sie sind Jurist und schon aus diesem Grund potentiell in der Lage diese Frage zu beantworten.
Im Jugoslawienkonflikt 1993 wurde ethnische Vertreibung von Völkerrechtsexperten der UNO wie folgt definiert:
".... die gezielte und geplante Entfernung einer spezifischen ethnischen Gruppe aus einem bestimmten Gebiet mittels Gewalt oder Einschüchterung zu dem Zweck, dieses Gebiet ethnisch homogen zu gestalten" (https://en.wikipedia.org/wiki/Ethnic_cleansing_in_the_Bosnian_War) Die Enzyclopedica Britannica enthält eine ähnliche Definition (https://www.britannica.com/topic/ethnic-cleansing)
Auf Grund der Tatsache, daß der palästinensischen Bevölkerung in den C-Gebieten der Westbank die Existenzgrundlagen durch die israelische Siedlungspolitik gezielt entzogen wird, ergibt sich zumindest ein triftige Indizienlage, daß dort ein ethnisch homogenes Gebiet entstehen und dies mit Mitteln der Gewalt und des Zwangs erreicht wurde und werden soll.
Bitte gehen Sie davon aus, daß ich zu Problemen des Nahostkonflikts relativ gut informiert bin und widmen Sie sich bitte der Beantwortung der gestellten Frage.
MfG
H. S.
Sehr geehrter Herr S.,
als für die CDU gewählter Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, die mir gestellten Frage aus einer politischen Perspektive zu beantworten. Die juristische Bewertung der Bundesregierung können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen. In diesem Sinne verweise ich Sie auf folgende Seite: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/-/204438
Mit besten Grüßen
Philipp Amthor