Frage an Philipp Amthor von Detlev S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Amthor,
Sie haben kürzlich in der Debatte um eine mögliche Reaktivierung der ausgesetzten Wehr-/Dienstpflicht (gem. Grundgesetz – GG – bezeichnet mit „Wehrpflicht“) sinngemäß geäußert, eine solche, zeitlich begrenzte, allgemeine Dienstzeit stärke die Solidargemeinschaft und eröffne Chancen und Perspektiven für die Verpflichteten.
Was halten Sie von dem Vorschlag, dass eine wieder eingeführte Wehrpflicht alle volljährigen arbeitsfähigen Frauen und Männer betreffen muss, die diesen Dienst bis dato nicht absolviert haben? Der Gleichheit vor dem Gesetze halber müssten auch ggf. ausländische Bürger, die sich hier länger aufhalten, verpflichtet werden können. Ich frage auch deshalb, weil Sie nicht gedient haben.
Vor dem Aussetzen der Wehrpflicht wurde ja nur aus Art. 12a GG der Zusatz gestrichen: „Sie [Frauen] dürfen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten.“ Dennoch blieb der Widerspruch zum eindeutigen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG in der Praxis stehen. Die Zeit des Zivildienstes betrug zeitweise 10 Monate, die des Dienens bei der Bundeswehr neun, und andere (THW etc.) waren noch unverhältnismäßig länger, obgleich der Ersatzdienst gar nicht länger als der Dienst an der Waffe dauern darf (ebenfalls Art. 12a GG).
Die derzeitigen Angriffe gegen Ihre Person, bspw. auf Facebook, wegen Ihres Alters und Ihrer bisherigen beruflichen Vita, halte ich übrigens für vollkommen indiskutabel.
Freundliche Grüße,
D. S.