Philipp Amthor
Philipp Amthor
CDU
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Frage von Philipp P. •

Frage an Philipp Amthor von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Amthor,

schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2

Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo

Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.

Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA

Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

Philipp Amthor
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Verständnis, dass ich aus Kapazitätsgründen erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

Der Tierschutz ist meiner Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Dies gilt für jede Art der Tierhaltung und umfasst auch die Schlachtung. Diese muss tierschutzkonform erfolgen. Wie Sie richtig ausführen, ist das betäubungslose Schächten in Deutschland deshalb grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist.
In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene gesetzliche Initiativen für Verschärfungen der Rechtslage – vor allem aus dem Land Hessen, aber auch aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese sind nach Prüfung der verfassungsmäßigen Hürden durch das Bundesministerium der Justiz nicht weiter verfolgt worden. Zudem gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, die selbstverständlich auch für die Politik gelten. So hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass auch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beabsichtigt nach den erwähnten gescheiterten Anläufen derzeit keine neuen Initiativen zur Verschärfung der Gesetzeslage beim Schächten. Es wäre dem Anliegen nicht gedient, wenn ein Gesetz erlassen würde, das einer Prüfung vor Gericht nicht standhalten würde und stattdessen öffentlichkeitswirksam verworfen werden müsste. Stattdessen setzt sich meine Fraktion dafür ein, dass die Behörden die Ausnahmegenehmigungen nur sehr restriktiv erteilen. Unserer Kenntnis nach ist dies auch die gehandhabte Praxis in Deutschland. Gleichzeitig werben wir für eine Akzeptanz der reversiblen Elektro-Kurzzeitbetäubung. Diese Betäubungsmethode steht religiösen Speisevorschriften nicht entgegen und erspart den Tieren unnötiges Leiden.

Wenn Sie Rückfragen haben, bitte ich Sie, sich direkt an mein Bundestagsbüro zu wenden und nicht den indirekten Weg über die Plattform „abgeordnetenwatch.de“ zu nutzen.

Herzlichen Dank!

Mit besten Grüßen
Philipp Amthor

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