Frage an Philine Sturzenbecher von Norbert R. bezüglich Gesundheit
Sehr verehrte Frau Sturzenbecher,
seit Karfreitag gilt in Hamburg eine nächtliche Ausgehsperre. Der Senat begründete die Maßnahme mit steigender Inzidenz durch die dritte Welle und den begrenzten Kapazitäten auf den Intensivstationen.
Am Karfreitag wurden 90 Menschen intensivmedizinisch behandelt. Gestern, 16.04.2021, waren es laut Gesundheitsbehörde 103.
Bekanntermaßen ist durch den zeitlichen Versatz von 14 Tagen der Bremseffekt der nächtlichen Ausgehsperre in den oben genannten Zahlen noch nicht enthalten. Der Anstieg von 13 weiteren Intensivpatienten im betrachteten Zeitraum ist also de facto das ungebremste Resultat der dritten Welle, von der der Bürgermeister fortlaufend warnt.
Meine Fragen dazu:
Finden Sie es rechtlich verhältnismäßig, 1,8 Mill. HamburgerInnen mit einer nächtlichen Ausgehsperre wegen 13 weiterer Intensivpatienten zu belegen? Warum haben Sie für eine Verlängerung der nächtlichen Ausgehsperre bis 02.05.2021 gestimmt? Fallen Ihnen eigentlich keine milderen Maßnahmen ein, um Grundrechte auf der einen und Gesundheitsschutz auf der anderen Seite in Einklang zu bringen?
Mit freundlichen Grüßen
N. Rother
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