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Frage von Helmut B. •

Frage an Petra Weis von Helmut B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Weis.

Ich möchte einmal anfragen, warum es der Bundesbahn im Nahverkehr nicht gelingt, die S-Bahnen einigermaßen pünktlich fahren zulassen. Einerseits wird angeraten die Nahverkehrsmittel verstärkt zu nutzen um um die CO2 Belastung zu senken. Wenn aber die Nahverkehrsmittel nutzt, ist man zumeist der Dumme.
Ich benutzte die S-Bahn sehr häufig um in die Stadt und auch zurück nach Großenbaum zu fahren. Aber in der letzten Zeit kommt es immer häufiger vor, dass die S1 garnicht kommt oder 15 -20 Minuten Verspätung hat.
Da ich zu 90% Schwerbehindert bin fällt es mir immer sehr schwer, mich immer 20 Minuten auf dem Bahnsteig aufzuhalten, zumal ich noch Gehbehindert bin.
Ich wähle die Abfahrtzeiten der S - Bahn immer so, dass ich dann auch eine kurze Anschlusszeit für den DVG - Bus habe. Wenn die S - Bahn aber nicht einigermaßen pünktlich ist, muss ich 1/2 Stunde warten oder den Fußweg antreten.
Leute die in der Stadt arbeiten stehen genau so dumm auf dem Bahnsteig und kommen nicht nach Hause. Diese Leute haben auch ihren Feierabend verdient.
Der Herr Mehdorn verweist immer auf den Komfort und den Service der Bahn hin. Das mag wohl sein, aber nur für Leute die den ICE benutzen. Diesen Herrn sieht man auch nur zur Präsentation auf dem Bahnsteig oder im ICE. Ansonsten fährt die Herr ja mit seinem Dienstfahrzeug. Die Bahn will sich bei der Privatisierung nur die Sahnehäubchen rauspicken.
Des weiteren ist es kurios, dass bei einer Privatisierung die kleinen Bahnen zumeist pünktlich unterwegs sind. Warum kann das die Bahn nicht? Nach meiner Ansicht ist es richtig, dass der VRR vorerst einmal Gelder einbehält.

In Erwartung Ihrer Antwort, verbleibt
mit freundlichem Gruß

Helmut Berkiewicz

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SPD

Sehr geehrter Herr Berkiewicz,

vielen Dank für ihre Frage zu den Gründen für die Verspätung von S-Bahnen im Nahverkehr, die sie über www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Mit einer Selbstverpflichtung hat die Deutsche Bahn AG im Jahr 2004 die Rechte ihrer Fahrgäste gestärkt. Bei Verspätungen im Fernverkehr besteht nunmehr ein Anspruch auf Entschädigung in Form von Gutscheinen, Begleichung der Kosten für eine Taxifahrt oder eine Übernachtung in einem Hotel. Diese Entschädigungen lassen sich aber bisher leider nicht bei Verspätungen im Bereich des Nahverkehrs, zu dem die S-Bahn Linien gehören, einfordern.

Die Leistungen des Nahverkehrs werden von den Ländern oder deren beauftragten Organisationen bestellt. Die Deutsche Bahn AG erbringt im Nahverkehr daher eine vertragsgemäße Verkehrsleistung. In den Verträgen ist festgelegt, dass die Deutsche Bahn AG einen Service- und Qualitätsstandard einzuhalten hat. Im Falle von Leistungsmängeln – beispielsweise bei Verspätungen – muss sie Strafgelder, sogenannte Pönale, an den Vertragspartner zahlen. Das bedeutet: Würde die Deutsche Bahn AG auch im Nahverkehr den Reisenden entschädigen, wäre sie bei derselben Verspätung doppelt belastet.

Die Verkehrsverbünde sind hier also in der Pflicht. Sie geben immer öfter Pünktlichkeitsgarantien. Nach den ersten Erfahrungen mit der Mobilitätsgarantie aus dem Jahr 2001 im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr haben im Jahr 2002 weitere Verkehrsverbünde und -unternehmen auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen so genannte Pünktlichkeitsgarantien eingeführt. Mit diesen Garantien reagierten Land und Verkehrsverbünde auf die Forderung von Verbraucher- und Fahrgastverbänden, den Kunden des öffentlichen Nahverkehrs in einem ersten Schritt freiwillige Kompensationsleistungen für Verspätungen und Zugausfälle anzubieten.

Einen Rechtsanspruch begründen die Garantien nur dann, wenn die Regelungen auch in die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes beziehungsweise des Verkehrsunternehmens aufgenommen wurden.

Nach Überzeugung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen müssen diesem Einstieg weitergehende Entschädigungsleistungen folgen. Am Ende dieser Entwicklung halten die nordrheinwestfälischen Verbraucherschützer verbriefte Fahrgastrechte für Nah- und Fernverkehrskunden für geboten.

Die häufigen Verspätungen der S-Bahnen lassen sich nicht monokausal erklären. Zum einen führen technische Mängel und Abnutzungserscheinungen in der Infrastruktur dazu, dass immer häufiger Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen nötig werden, um einen sicheren Bahnverkehr zu gewährleisten. Zeitweilige Ausfälle von Zugwägen, Oberleitungen oder im Schienennetz sind die Folge. Bei solchen „hausgemachten“ Gründen muss der Fahrgast ein Recht auf Entschädigung haben. Verspätungen können aber auch aufgrund von äußeren Einflüssen entstehen. So können sich z.B. Kinder oder ein umgefallener Baum auf der Strecke befinden. Auch das Wetter kann sich negativ auf die Pünktlichkeit auswirken – wie auch beim Auto. Die genaue logistische Planung für u.a. die Weichenstellung, die Gleisbenutzung in den Bahnhöfen und die Arbeitszeiten von Lokführern kann schon durch eine einzige Verzögerung nachhaltig beeinflusst werden.

Natürlich ist es die Kunden des öffentlichen Nahverkehrs unangenehm, längere Wartezeiten auf sich nehmen zu müssen oder sogar seinen Anschluss aufgrund von Verspätungen zu verpassen. Auch bin ich der Meinung, dass ein verdienter Feierabend nicht mit einer Verspätung beginnen sollte. Die Alternative sieht oft aber nicht besser aus: Verstopfte Straßen und Staus sind ungleich nervenaufreibender als eine halbe Stunde Wartezeit am Bahnhof.

In der Hoffnung Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Petra Weis