Frage an Petra Vandrey von Jan B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Vandrey,
ich habe das Plenarprotokoll 18/64 vom 01.10.2020 zu der Anfrage der AfD Fraktion 18/2992 automatisches Sorgerecht für Mütter und Väter gelesen. Ihrem Beitrag kann ich inhaltlich am ehesten zustimmen, obwohl ich grundsätzlich die praktische Umsetzung der von den Grünen vertretenen Auffassung zum Residenzmodell nicht gutheiße. Als Vater eines Sohnes habe ich die Erfahrung gemacht, dass selbst beim gemeinsamen Sorgerecht sorgerechtsrelevante Entscheidungen von einem Elternteil allein getroffen werden. Dies betrifft beispielsweise die Ummeldung des Wohnorts oder die Beantragung des Kita-Gutscheins bei Berliner Behörden sowie die Anmeldung in einer Kindertagesstätte.
Hierzu ein Beispiel: Mein Sohn wurde von seiner Mutter in der Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages angemeldet. Der Lebensgefährte der Mutter meines Sohnes ist ein Angestellter des Deutschen Bundestages und hat zusammen mit der Mutter einen Betreuungsvertrag für meinen Sohn als Sorgeberechtigter unterschrieben. Dem zuständigen Referat des Deutsche Bundestags war zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass ich als leiblicher Vater gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht innehatte, ließ die Mutter meines Sohnes jedoch unumkehrbare Tatsachen schaffen. Der Deutsche Bundestag nahm entgegen den Regularien der eigenen Kindertagesstättenordnung und entgegen meinem erklärten Willen die Betreuung meines Sohnes auf.
Welche politischen Möglichkeiten gibt es auf eine Beachtung des gemeinsamen Sorgerechts bei Berliner Behörden und dem Deutschen Bundestag bzw. bei Kindertagesstätten hinzuwirken, um zu verhindern, dass Elternteile beim gemeinsamen Sorgerecht den anderen Elternteil ausschließen können?
Sehr geehrter Herr Bartels,
Ihre Frage kann ich gut nachvollziehen. Eine „politische“ Antwort als MdA kann ich Ihnen hierzu allerdings nicht geben, was Sie benötigen, ist meines Erachtens eher eine rechtliche Beratung in einer Anwaltskanzlei, angepasst an Ihren individuellen Fall.
Mit freundlichem Gruß
P. Vandrey
MdA