Im Abgeordnetenhaus
Petra Vandrey
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marianne B. •

Wann setzen Sie endlich den Volksentscheid der Initiative zur Enteignung der deutsche Wohnen um?

Im Abgeordnetenhaus
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

zu Ihrer Frage hinsichtlich des Volksentscheides DWE erlaube ich mir, auf meine diesbezügliche Antwort an die Initiative DWE zu verweisen:

Ich persönlich als Juristin und Rechtspolitikerin bin bislang nicht der Auffassung, dass eine Enteignung oder Vergesellschaftung der richtige Weg ist, um den Mietenmarkt zu steuern. Insbesondere ein rein quantitatives Kriterium („vergesellschaften ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen“) halte ich für verfassungsrechtlich nicht zulässig. Wenn allerdings die Expert*innenkommission einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg aufzeigt, der mich politisch und in rechtlicher Hinsicht überzeugt, werde ich mich als Parlamentarierin selbstverständlich für die Umsetzung einsetzen. Denn natürlich nehme ich den Volksentscheid ernst. Dies ist meine Aufgabe als Parlamentarierin. Man kann nicht einerseits Bürger*innenbeteiligung wollen und dann die Ergebnisse ignorieren. Es war daher meiner Auffassung nach richtig, die Expert*innenkommission einzusetzen, um das Vorhaben rechtlich, vor allem verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, und zwar das „ob“ und das „wie“. Ich möchte nicht, dass Berlin jetzt noch einmal mit einem Gesetz, das den Mietenmarkt steuern soll, vor dem BVerfG scheitert. 

Ich werde mich mit der Empfehlung der Expert*innenkommission ausführlich befassen, mir sorgfältig und vorurteilsfrei eine Meinung dazu bilden und danach handeln. Ich wünsche mir rechtssichere Instrumente zur besseren Steuerung des Mietenmarktes. Denn ich finde selbstverständlich, dass Mieter*innen geschützt werden müssen und der Spekulation mit Wohnraum Einhalt geboten werden muss. Ich bin für eine gemeinwohlorientierte Neuausrichtung des Berliner Wohnungsmarktes. Wohnraum in Berlin muss bezahlbar bleiben, die soziale Mischung, die Berlin prägt, muss erhalten werden. Dafür sollte man alle in Betracht kommenden Instrumente prüfen, sie müssen jedoch rechtlich zulässig sein, um wirksam zu sein.

 

 

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