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Petra Merkel
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Frage von Michael K. •

Frage an Petra Merkel von Michael K. bezüglich Finanzen

Hallo Frau Merkel,

ich habe gerade eine typische Rundmail erhalten, wie es sie im Internet zu tausenden gibt, und darin steht, dass in den nächsten Tagen eine Gesetztesänderung verabschiedet werden soll, die in Zukunft allein dem Bund die Kosten für die Atommüllendlager zuweisen soll. Nach einer kurzen Internetrecherche scheint diese Information zu stimmen und nun wollte ich Sie fragen, wie das mit dem bisherigen Kurs der SPD zusammenhängen kann, dass die Energiekonzerne zukünftig nicht mehr für den von ihnen produzierten Atommüll zahlen sollen und an ihrer Stelle der Bürger?
Wie kann man Atomstrom derart begünstigen und gerade in einer Situation, wo die Sicherheit bzw. Langlebigkeit der Lager keineswegs geklärt ist so eine Gesetztesänderung auf den Weg bringen?
In Ihren früheren Antworten sprechen Sie noch von gewaltigen Risiken und ich kann Ihnen nun beistimmen. Meiner Meinung nach ist es völlig unverantwortlich auch in Zunkunft auf Atomstrom zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung, dass diese Änderung nicht zu Stande kommt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kölling,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen darin den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes an. Gern möchte ich Ihnen dazu die Position meiner SPD-Bundestagsfraktion darlegen.

Nach dem Atomgesetz werden die Abfallverursacher für die Kosten des Betriebs einschließlich der Stilllegung von Endlagern herangezogen. Die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II stammen zum größten Teil von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Forschungseinrichtungen. Ca. 90 Prozent des radioaktiven Inventars kommen allein aus dem Forschungszentrum Karlsruhe. Die radioaktiven Abfälle der Schachtanlage Asse wurden in den 1960er und 1970er Jahren zu Forschungszwecken mit dem Ziel der endgültigen Beseitigung eingelagert. Eine Kostentragung der Stilllegung durch die öffentliche Hand ist daher verursachergerecht. Die vom Koalitionsantrag vorgesehene Änderung bewirkt auch keine Kostenübertragung von Privaten auf den Bund, denn auch in der Vergangenheit, als das Helmholtz-Zentrum München Betreiber der Schachtanlage Asse war, erfolgte die Kostentragung durch den Bund. Die vorgesehene Gesetzesänderung dient somit lediglich der Klarstellung, dass die Kostentragung durch den Bund in der vorliegenden Atomgesetznovelle beibehalten werden soll.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes ist notwendig, um den vom Bundeskabinett am 5. November 2008 gefassten Beschluss zum Betreiberwechsel für die Schachtanlage Asse II vom Helmholtz-Zentrum München auf das Bundesamt für Strahlenschutz umzusetzen. Mit dem Betreiberwechsel wird gleichzeitig die Stilllegung der Anlage auf der Grundlage eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens festgeschrieben. Zukünftig wird die Schachtanlage Asse II wie ein Endlager behandelt und damit die Sicherheit für die Bürger besser gewährleistet. Wir erfüllen damit auch eine zentrale Forderung der Bürgerinitiativen vor Ort.

Ich versichere Ihnen, dass ich mich mit meiner Fraktion weiterhin für den Ausstieg aus der Atomenergie einsetze. Die SPD ist derzeit der einzige Garant, der eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken verhindern kann, während eine Verlängerung von der Union und FDP noch immer vehement gefordert wird.

Allerdings haben wir keine andere Wahl als mit dem vorhandenen atomaren Müll, einschließlich des Mülls aus Forschungsreaktoren, umzugehen und ihn so sicher wie möglich zu lagern und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gefahren, die von der Einlagerung in die Schachtanlage Asse II ausgehen, so gering wie möglich zu halten. Leider können wir mit der Union keine vertretbare Vereinbarung über ein Endlagerkonzept in Deutschland treffen. Diese Frage müssen wir in der Zukunft dringend lösen. Ich würde mich freuen, wenn Sie unsere Forderung für ein Festhalten am Ausstiegsbeschluss unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel