Frage an Petra Merkel von eberhard b. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Merkel,
zwei kleine Fragen aus dem aktuellen Tagesgespräch,
1. was halten Sie von der Ermäßigung der MwSt für Imbissbuden,
2. welche Position beziehen Sie zur geplanten gesetzlichen Ächtung des Ankaufs von Daten über Steuerbetrüger?
Über eine baldige Antwort freue ich mich sehr!
Mit besten Grüßen
Eberhard Bingel
Sehr geehrter Herr Bingel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre Fragen eingehe.
Bei beiden Fragestellungen gibt es eindeutige Positionierungen deutscher Gerichte, die auch ich teile. Bezüglich der reduzierten Mehrwertsteuer für Imbissbuden hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30.06.2011 entschieden. Demnach liegt eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Essenslieferung vor, wenn nur einfach zubereitete Speisen (wie z.B. Bratwürste oder Pommes Frites oder ähnlich standardisiert zubereitete Speisen) abgegeben werden und dem Kunden lediglich behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen (wie z.B. Theken oder Ablagebretter bei Imbissständen) zur Einnahme der Speisen zur Verfügung stehen und die Speisen nur im Stehen eingenommen werden können. Sobald der Unternehmer jedoch seinen Kunden zusätzliches Mobiliar wie z.B. Tische mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellt, ist der Regelsteuersatz fällig. Ich sehe keinen Anlass, diese Einschätzung des Bundesfinanzhofes in Frage zu stellen.
Am 30.11.2010 hat das Bundesverfassungsgericht bezüglich des Ankaufes sogenannter Steuer-Cd´s entschieden und mit seinem Urteil klargestellt, dass der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuersünder nutzen darf, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden. Natürlich darf die Strafprozessordnung nicht auf Wahrheitserforschung „um jeden Preis“ ausgerichtet sein, bzw. werden. Meines Erachtens kann sich unser Rechtsstaat jedoch nur dann verwirklichen, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, dass Straftäter verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden. Wenn dabei auf die "Zuarbeit" anderer Straftäter zurückgegriffen werden muss, weil die Ermittlungsmöglichkeiten der deutschen Steuerfahndung hier aus bekannten Gründen an ihre Grenzen stößt, so ist dies zwar bedauerlich, im Sinne der übergroßen Mehrzahl ehrlicher Steuerzahler in Deutschland aber notwendig und hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel