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Frage von Oliver B. •

Frage an Petra Merkel von Oliver B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Merkel,

in folgendem Artikel werden sehr eindrücklich, unkompliziert und verständlich die Kausalitäten der Finanzkrise/Bankenkrise erklärt: http://www.mmnews.de/index.php/200901232057/MM-News/Die-wahren-Ursachen-der-finanzkrise.html (ich gehe davon aus, daß sie die Lage kennen)

Der Artikel impliziert einen exponentiell steigenden "Refinanzierungsbedarf", um die Bilanzen der Banken ausgeglichen zu halten, was darauf hinausläuft, daß noch/schon dieses Jahr die "Retter der Bankbilanzen" vor eine unmögliche Aufgabe gestellt werden (was das für die Wahlen zu bedeuten hat, ist noch eine ganz andere Geschichte).

Die jetzigen Rettungspakete korrigieren nur die schiefen Bilanzen und sind kurzsichtiges Flickwerk zum Zeitschinden. Der Zinseszins treibt den Korrekturbedarf und unsere Verschuldung ins Unendliche.

Meine Frage lautet:
Wenn die Banken so wichtig für die Wirtschaft sind und alle Menschen/Firmen die Funktion der Banken brauchen, warum gründen sie(die Regierung) dann mit dem Konjunkturpaket keine neue "gesunde" Bank (die die gesellschaftlich/volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen übernimmt) und unterziehen die bankrotten Banken einem ordentlichen Konkursverfahren?

Eine Bank mit 500Mrd Euro Kapital könnte die Wirtschaft ordentlich unterstützen....

mfG
Oliver Berger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich verstehe Abgeordnetenwatch als Möglichkeit, sich direkt mit seinem Bundestagsabgeordneten in Verbindung zu setzen. Ihr zuständiger SPD-Bundestagsabgeordneter ist Jörg-Otto Spiller.

Ich möchte jedoch trotzdem kurz auf Ihre Frage antworten. Wie Sie bestimmt der Presse entnommen haben, unternimmt die Bundesregierung vieles, um die Stabilität des Finanzmarkes zu sichern. Alle Banken "bankrott" gehen zu lassen und eine neue Bank zu gründen, scheint mir dazu jedoch nicht unbedingt geeignet.

Kurz möchte ich an dieser Stelle das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz erwähnen, dass am 6. März in 1. Lesung im Bundestag beraten wurde. Es dient zur Ergänzung des im Oktober 2008 beschlossenen Gesetzes Stabilisierung des Finanzmarkts.

Mit diesem Gesetz wird die - zeitlich befristete - Möglichkeit geschaffen, Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors gegen eine angemessene Entschädigung zu verstaatlichen. Diese Verstaatlichung wird allerdings nur als letztes Mittel gesehen. Sie ist nur dann zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität ausgeschöpft wurden, aber nicht ausreichend sind. Die Option der Verstaatlichung steht nicht dauerhaft zur Verfügung und soll allein zur Bewältigung der Finanzkrise zulässig sein. Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009. Wird die Möglichkeit zur Verstaatlichung tatsächlich genutzt, so ist das Unternehmen nach seiner nachhaltigen Stabilisierung wieder zu privatisieren.

Mit freundlichem Gruß
Petra Merkel, MdB