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Frage von Siegfried S. •

Frage an Petra Merkel von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Merkel!

ich muß Sie mal wieder auf einen Gesetzentwurf des Herrn Dr. Schäuble hinweisen und Sie fragen, wie Sie dazu stehen...

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ( http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__BSIG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_BSIG.pdf ) zeigt uns allen ja eindeutig, wohin die Reise gehen soll, die mit der Vorratdatenspeicherung begonnen wurde. Der im Entwurf stehende § 5 BSIG gibt dem Bundesamt nun (endlich! würde Herr Dr. Schäuble wohl sagen, und Herr Dr. Wiefelspütz würde ihm hocherfreut zustimmen) die Erlaubnis, auch Inhalte von Kommunikationen zu speichern und auszuwerten. Unter dem Deckmantel der "Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes" wird hier also die umfassende Speicherung und Auswertung der Inhalte der Datenströme ermöglicht. Und das ganze dann nun wirklich nicht mehr (nur) zur Abwendung von schwerstem Terror, sondern auch "zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer mittels Telekommunikation begangenen Straftat" - also auch, wenn festgestellt wird, daß da jemand ein Musikstück per Filesharing verbreitet.

Und wieder taucht hier - wie im Entwurf des BKA-Gesetzes - dieser ominöse Bedienstete "mit der Befähigung zum Richteramt" auf, der das ganze prüfen soll.

Was sagen Sie als meine Abgeordnete dazu?

Mit freundlichen Grüßen
aus der Pfalzburger Str.

S. Schlosser

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Sehr geehrter Herr Schlosser,

bei dem "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" welchen Sie in Ihrer Frage ansprechen, handelt es sich in der Tat eben um einen Entwurf aus dem Innenministerium, der vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Im Deutschen Bundestag ist dieser Entwurf noch nicht Gegenstand von Beratungen gewesen. Wie Sie es von anderen Gesetzesentwürfen her kennen, wird es auch sicher dort wieder im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens einige Änderungen geben. Zu gegebener Zeit werden dann aber vor allem zunächst die Fachpolitikerinnen und --politiker in den entsprechenden Ausschüssen genau darauf zu achten haben, ob die vorgesehenen Neuerungen erforderlich und verhältnismäßig sind.

Gern möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung aus der Reihe "SPD-Bundestagsfraktion vor Ort" hinweisen. Am 5.3.2009, um 19.30 Uhr findet eine öffentliche Diskussionsrunde der Landesgruppe Berlin -- also von allen Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten -- zum Thema "Freiheit oder Sicherheit?" im Deutschen Bundestag statt. In den nächsten Wochen werden Sie unter http://www.spdfrak.de/cnt/rs/rs_rubrik/0,,1950,00.html weitere Informationen dazu finden und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben. Vielleicht haben wir ja in diesem Rahmen einmal die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch?

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB