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Frage von Cemal A. •

Frage an Petra Merkel von Cemal A. bezüglich Wirtschaft

Senkung der Mehrwertsteuer für Handwerksleistungen!

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich wende mich mit folgender Bitte an Sie.

Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass die Mehrwertsteuer für Handwerksleistungen gesenkt wird.

Unsere französischen Nachbarn machen es vor. Frankreich hat für die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen die MwSt. von 19,6 % auf 5,5 % reduziert.
Die Umsatzsteigerung für das Bauhandwerk betrug damit 1,4 Mrd. Euro und über 40.000 neue Arbeitsplätze wurden geschaffen (Quelle Handwerkskammer Berlin). Insbesondere in Bereichen, die bisher durch Schwarzarbeit gekennzeichnet waren.
Polen, Holland, Frankreich fördern arbeitsintensive Dienstleistungen und bekämpfen die Schwarzarbeit effektiv. Deutschland sollte da nicht hinterherhinken.

Das Handwerk ist nach der Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig der Bundesrepublik. 947.000 Betriebe, über 4.7 Millionen Beschäftigte, fast 480.000 Lehrlinge. Die Chance sollte genutzt werden, um gestärkt aus der Krise herauszukommen. Im Jahre 2006 bestand die Möglichkeit bei der EU-Kommission einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für besonders arbeitsintensive Dienstleistungen zu beantragen. Warum wurde diese Chance nicht genutzt?

Wichtigster Aspekt dabei ist die Möglichkeit neue dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen. Handwerksbetriebe benötigen auf Dauer Arbeit. Finanzspritzen an Kommunen und Gemeinden sind sicher richtig, können aber nur eine kleine Durststrecke überbrücken. Die Senkung der Mehrwertsteuer ist eine effektive und direkte Hilfe für Handwerksbetriebe und deren Kunden, mit langfristigen positiven Erfolgen. Fachfirmen würden mehr Auftragseingänge verbuchen, Schwarzarbeit würde seinen Reiz verlieren.

Ist diese Form der Konjunkturhilfe für die Bundesrepublik denkbar? In anderen Ländern funktioniert es scheinbar. Wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, für einen besorgten aber interessierten Bürger aus dem Handwerk Deutschlands.

Mit freundlichen Grüßen

Malermeister Cemal Ates

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ates,

vielen Dank für Ihren Vorschlag zur Mehrwertsteuersenkung für Handwerkerleistungen. Ich halte allerdings die Senkung der Mehrwertsteuer für Handwerkerleistungen für den falschen Weg, weil die Weitergabe einer reduzierten Mehrwertsteuer nicht kontrolliert werden kann. Die Bundesregierung hat sich, um die Konjunktur anzukurbeln, für einen anderen Weg entschieden. Mit insgesamt drei Maßnahmenpaketen steuert die Bundesregierung aktiv gegen diese Krise an. Nach dem Schutzschirm für den Finanzmarkt haben wir im Bundestag im November das erste ausdrückliche Konjunkturpaket in Höhe von rund 30 Mrd. Euro beschlossen. Das zweite Konjunkturpaket, das am 12. Januar 2009 im Koalitionsausschuss beschlossen worden ist und Mitte Februar im Bundestag verabschiedet wird, hat einen Umfang von rund 50 Mrd. Euro.

Auch das Handwerk wird von diesen Maßnahmen profitieren. Um private Haushalte zu entlasten und Schwarzarbeit zu bekämpfen, wurde die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet. Der Steuerbonus ist auf 20 Prozent von 6.000 Euro zum 1. Januar 2009 verdoppelt worden, also auf bis zu 1.200 Euro.

Wir haben, zeitlich befristet für zwei Jahre, eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 Prozent zum 1.1.2009 eingeführt. Mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sollen Investitionsanreize geschaffen und so für eine Stabilisierung des Wachstums gesorgt werden. Die Maßnahme, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen betrifft, entlastet die Unternehmen um 2,5 Mrd. Euro.

Zusätzlich zur degressiven Abschreibung haben wir, befristet für zwei Jahre, die Möglichkeit von Sonderabschreibungen in Höhe von 20 Prozent für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 Prozent abgeschrieben werden können. Mit der Maßnahme werden die Grenzen für die Inanspruchnahme weiter erhöht, so dass nun mehr Unternehmen als zuvor profitieren. Die Grenze für Betriebsvermögen, die im Fall bilanzierender Unternehmen maßgeblich ist, wurde um 100.000 Euro auf 335.000 Euro angehoben. Für Unternehmen, die keine Bilanz aufstellen, ist der Gewinn maßgeblich. Diese Grenze wurde ebenfalls um 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Die Betriebe werden damit um 100 Mio. Euro entlastet. Dies hilft, die Liquidität und Eigenkapitalbildung kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen. Sie stärkt damit die Investitions- und Innovationskraft.

Sehr geehrter Herr Ates, ich hoffe sehr, dass diese Maßnahmen greifen und dass es uns damit gelingt, den wirtschaftlichen Abschwung abzufedern und wir mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen -- eine Übersicht finden Sie auf meiner Homepage unter http://www.petra-merkel.de/meine-arbeit/-im-bundestag/aktuelle-themen/finanzkrise/ - Arbeitsplätze auch in den Zeiten der Krise sichern können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Petra Merkel, MdB