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Frage von Ronald V. •

Frage an Petra Merkel von Ronald V. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Merkel,

obwohl ich seit 13 Jahren im europäischen Ausland lebe, sind sie das von mir gewählte MdB. Der Grund ist, dass man als Auslandsdeutscher das Wahlrecht am letzten deutschen Wohnort ausübt.

Leider werde ich nicht im Wählerverzeichnis geführt und meine Daten werden nach jeder Wahl gelöscht. D.h. ich muss mich für jede Wahl erneut registrieren lassen und die Wahlunterlagen anfordern. Das erfordert viele Telefonate mit der Berliner Verwaltung, die mir natürlich nicht mehr sonderlich vertraut ist.

Ich empfinde das als eine Diskriminierung und als Ausdruck einer generellen Europa-Unfähigkeit der deutschen Behörden. Als Deutscher hat man wohl in Deutschland zu leben.

Was gedenken Sie dafür zu tun, dass alle Ihre Wähler das demokratische Wahlrecht gleichberechtigt geniessen können? Ist es nicht Zeit, über modernere Methoden als das Kreuzchen auf Papier nachzudenken? (Leider ist es mir schon einmal passiert, dass die Wahlunterlagen per Post zu spät eintrafen und ich nicht wählen konnte.)

MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vopel,

es ist tatsächlich so, dass im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei jeder Wahl schriftlich beantragen müssen. Mit dem Antrag werden dann auch gleich die Briefwahlunterlagen angefordert, die dann vom Bezirkswahlamt nach Vorliegen der Stimmzettel verschickt werden. Nach dem Bundeswahlrecht ist es nicht möglich, den Antrag einmal zu stellen und dann auch bei den kommenden Wahlen automatisch eingetragen zu werden.

Zu Ihrem Kritikpunkt, dass sich darin auch die generelle Europa-Unfähigkeit deutscher Behörden zeige, möchte ich Ihnen Folgendes sagen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist innerhalb der EU-Staaten sehr unterschiedlich geregelt. In Österreich können, meiner Kenntnis nach, Auslandsöstereicher, einen Antrag auf Aufnahme in eine "Wählerevidenz" stellen, aus der dann die Wählerverzeichnisse erstellt werden. Der Antrag auf Erfassung in der Wählerevidenz ist jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für zehn Jahre ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden. Die Wahlkarte die zur Stimmabgabe berechtigt, muss aber auch dort vor jeder Wahl beantragt werden.

In Frankreich dagegen gibt es überhaupt keine Briefwahl mehr. Sie wurde in den 1970er Jahren abgeschafft. Dort ist es aber möglich, eine andere Person zu berechtigen im eigenen Namen die Stimme abzugeben (Stellvertreterwahl).

Man muss als Deutscher nicht in Deutschland leben -- Sie müssen nach geltendem Recht nicht einmal in Deutschland wohnhaft sein, um die Politik im Land mitzubestimmen und wählen zu können. Ich erachte das als ein wichtiges und richtiges Privileg. Es freut mich daher sehr, dass Sie nach den vielen Jahren im Ausland trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Über "modernere Methoden als das Kreuzchen auf dem Papier" wie Sie sagen, lässt sich sicherlich nachdenken. Hier ist aber vor allem der Aspekt abzuwiegen, wie manipulationssicher solche Geräte sind. Die Entscheidung über die Anschaffung und den Einsatz von Wahlgeräten liegt dann jedoch in Deutschland bei den Städten und Gemeinden, das Bundesinnenministerium entscheidet nur über die Bauartzulassung für Wahlgeräte bei Bundestags- und Europawahlen.

Als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beschäftige ich mich u. a. mit der Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (und derzeit noch der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments). Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Bezüglich der durch Wahleinsprüche aufgeworfenen Fragen zur Bundestagswahl 2005 hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlrechts oder seiner Anwendung zu prüfen. Besonders im Hinblick auf vorgezogene Wahlen, wo die Fristen oft sehr kurz sind, soll unter anderem geprüft werden,
- ob die Ausübung des Wahlrechts für Wahlberechtigte, die sich im Ausland aufhalten, vereinfacht werden kann;
- inwieweit den Vorbehalten gegen den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten Rechnung getragen werden kann.

Es entspricht der ständigen Praxis des Wahlprüfungsausschusses, durch solche Prüfbitten die im Rahmen der Wahlprüfung gewonnenen Erkenntnisse für eine Verbesserung des Wahlrechts und seiner Anwendung nutzbar zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB