Frage an Petra Merkel von Martin M. bezüglich Verbraucherschutz
Unterstützen Sie bei dem geplanten - und in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten - Gendiagnostikgesetz (GenDG) eher den Schutz des Menschen oder die Interessen der Versicherungslobby?
Was werden Sie im ersteren Falle unternehmen, um die Wünsche der Versicherungslobby (nach Betragsgrenzen für eine Offenlegungspflicht) zurückzuweisen bzw. die durch die Legislative festzulegenden Summe auf ein angemessenes Niveau anzuheben? Die vorgesehehen Summen stammen aus der Selbstverpflichtungserklärung des Versicherungswirtschaft von 2001 und wurden seither nicht - noch nicht einmal an die Inflationsrate - angepaßt, wie dem aktuellen Referentenentwurf zum GenDG (Stand 30.06.2008) aus dem BMG zu entnehmen ist.
Sehr geehrter Herr Magdziak,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gendiagnostikgesetz. Ihre Kritik habe ich an die zuständige Facharbeitsgruppe weitergeleitet.
Bei dem vorliegenden Referentenentwurf vom 30.6.2008, auf den Sie in Ihrer Frage verweisen, handelt es sich in der Tat erst um einen ersten Entwurf. Wir befinden uns noch in einer sehr frühen Phase der Gesetzgebung, so dass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage darüber machen kann, auf welche Versicherungssumme sich eine eventuelle Ausnahmeregelung beziehen wird.
Über den weiteren Verlauf der Gesetzgebung können Sie sich dann zu gegebener Zeit auch auf der Seite des Bundestages informieren. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wird es im Bundestag sicherlich noch einige Anhörungen dazu geben. Wie gesagt, bei dem Entwurf handelt es sich wirklich um einen ersten Entwurf.
Für mich steht bei einem solchen Gesetz natürlich der Schutz des Menschen im Vordergrund. Genetische Daten bergen prinzipiell Risiken sozialer, ethnischer und eugenischer Diskriminierung. Aufgrund ihrer besonderen Sensibilität erfordern sie ein entsprechend hohes Schutzniveau gegenüber möglichem Missbrauch. Es ist daher notwendig, den mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde, die Gesundheit und die informationelle Selbstbestimmung zu begegnen sowie eine genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel