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Frage von Siegfried S. •

Frage an Petra Merkel von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Merkel !

Wie stehen Sie eigentlich zu Wahlmaschinen / Wahlautomaten / Wahlcomputern ?

Welche Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen, damit beim Einsatz von solchen Systemen die korrekte nachprüfbare Auszählung der Stimmen gewährleistet ist ?

Ist die weitere, womöglich gar flächendeckende Einführung solcher Systeme in Deutschland geplant, auch nachdem die Niederlande beschlossen haben, darauf zukünftig zunächst zu verzichten ?

Ihr Kollege Dr. Wiefelspütz ist nach eigenen Angaben ja ein glühender Verfechter von Wahlcomputern. Wie sieht das bei Ihnen aus ?

Gruß aus der Pfalzburger Str.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlosser,

Wahlcomputer werden ja bereits schon bei Wahlen in Deutschland eingesetzt, so wurde bei der letzten Bundestagswahl 2005 in knapp 2000 Wahlbezirken Wahlcomputer benutzt.
Der Einsatz wird, wie auch von Ihnen, vielfach kritisch diskutiert. Laut Bundesministerium des Innern entspricht das in Deutschland praktizierten Verfahren den Anforderungen an demokratische Wahlen. Natürlich wird es nie einen absoluten technischen Schutz vor Wahlmanipulation geben – rein theoretisch ist jede Art der Wahl – auch die „konventionelle“ per Brief und Stift – manipulierbar.

Technische Maßnahmen alleine gewährleisten keine hinreichende Sicherheit. Deshalb sehen die wahlrechtlichen Regelungen ein ganzes Bündel technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen vor. Neben der Kontrolle und Überprüfung bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl und unmittelbar vor Öffnung der Wahllokale gehören z. B. dazu die ständige Kontrolle des Betriebs während der Wahl durch den Wahlvorstand und die sichere Aufbewahrung. Ein weiteres wichtiges Mittel gegen Manipulation ist die dezentrale Organisation der Wahl, bei der vor allem die Gemeindebehörden einen große Rolle spielen. Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich über Anschaffung und Einsatz von Wahlgeräten.

Im Ausschuss für Wahlprüfung gehen wir schließlich den Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Im Oktober 2008 wurden vor dem Bundesverfassungsgericht die Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag, die die Verwendung rechnergesteuerter Wahlgeräte bei der Wahl zum Deutschen Bundestag 2005 betreffen (Wahlcomputer), mündlich verhandelt.

Mein Kollege, der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages, Carl-Christian Dressel, MdB, war bei der Verhandlung anwesend. Gerne möchte ich Ihnen seine Presseerklärung dazu zur Kenntnis geben:

„Elektronische Wahlgeräte sind eine Weiterentwicklung der schon seit 1961 bei Bundestagswahlen eingesetzten mechanischen und elektrischen Wahlgeräte. Die Erfahrungen mit diesen Geräten sind seit Jahrzehnten ausgesprochen positiv. So hat es in der Vergangenheit keine nennenswerten Schwierigkeiten der Wähler oder der Wahlvorstände mit diesen Geräten gegeben. Von der einfachen Handhabung der elektronischen Wahlgeräte sind besonders ältere Wähler positiv überrascht und begrüßen deren Einsatz. Außerdem sind Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte bei vorherigen Wahlen nie geäußert worden.

Die Sicherheit der Wahl mit elektronischen Wahlgeräten wird durch zahlreiche rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, die sich in der Vergangenheit durchgehend bewährt haben und die ständiger Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung unterliegen. Da zudem auch die Einspruchsführer keinen einzigen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation oder einer sonstigen Auffälligkeit bei der Bundestagswahl 2005 geschildert haben, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Sicherheit der Wahl mit diesen Wahlgeräten festgestellt und die Wahleinsprüche zurückgewiesen. Aus den in den Niederlanden in einer experimentellen Umgebung erfolgten Manipulationen kann nicht auf die tatsächliche Möglichkeit der Manipulation von realen Wahlen, nicht einmal auf reale Manipulationsmöglichkeiten in Deutschland geschlossen werden. Im Übrigen ist eine Manipulationsgefahr auch bei der herkömmlichen Urnenwahl nie vollständig auszuschließen.“

Die Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus; ob zukünftig Wahlcomputer weiterhin verwendet werden, wird sicherlich von diesem Urteil abhängen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB