Frage an Petra Merkel von Norbert T. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag,
2012 soll die sog. Sozialkarte eingeführt werden.
Der Arbeitnehmer soll so ist wohl geplant zumindest am Anfang 40 € berappen. Wenn ich es hochrechne kommt ein Betrag von 1,6 Mrd € heraus. Was geschieht mit diesem Geld? Warum soll nur der Arbeitnehmer für eine Leistung bezahlen, von der er letztendlich nicht profitiert? Es soll doch damit der Verwaltungsaufwand der Wirtschaft und der Behörden reduziert werden. Wie sollen die schon in Grundsicherung, Sozialhilfebezug, Hartz IV-Empfang, und ALG I-Empfang stehenden Menschen das bezahlen? Was geschieht mit den Daten die gespeichert werden? Wo werden sie gespeichert, was wird gespeichert? Wie sieht es mit der Datensicherheit aus, sind sie genauso sicher wie in Brandenburg zu erkennen war?
Was geschieht noch mit den Daten? Wer bekommt zusätzlichen Zugriff? Was ist an Erweiterungen geplant?
All das ist nicht nur unheimlich, es weckt riesige Begehrlichkeiten die man nicht so einfach vom Tisch wischen kann.
Mit freundlichen Grüssen
Norbert Tessmer
Sehr geehrter Herr Tessmer,
ich vermute, Sie zielen mit Ihrer Frage ab auf die ursprüngliche Überlegung der Bundesregierung, eine Sozialkarte einzuführen, um so Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Dies ist inzwischen vom Tisch:
Ich zitiere aus dem "Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt":
"Jeder, der Dienst- oder Werkleistungen in Branchen erbringt, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind, soll zukünftig verpflichtet werden, seine Ausweispapiere mit sich zu führen, um eine schnellere Identifikation zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag sieht als Maßnahme gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit die Erprobung des sichtbaren Tragens einer Chipkarte durch Beschäftigte auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie vor, die sie als reguläre Beschäftigte ausweisen soll. Der von der "Arbeitsgruppe BMAS/BMF erstellte Bericht aus Januar 2008 kommt zu dem Ergebnis, das Projekt "Einführung einer Sozialkarte" nicht weiter zu verfolgen, sondern stattdessen die Einführung einer bußgeldbewehrten Mitführungspflicht für Ausweispapiere zu prüfen."
Das gesamte Programm finden Sie hier:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/26328/property=pdf/aktionsprogramm
__recht__und__ordnung__auf__dem__arbeitsmarkt.pdf
Ich denke, damit sind Ihre Anmerkungen und Ihre Besorgnis ausgeräumt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel