Frage an Petra Merkel von Dieter K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merkel,
leider sind Sie der Beantwortung meiner Fragen bisher ausgewichen, obwohl Sie dankenswerterweise die Erste waren, die überhaupt geschrieben hat. Ich hatte versucht, den Text so kurz wie möglich zu halten, na, und was ist der Erfolg? Die „Formulierungen" sind „interpretationsfähig"! Sie haben Recht, natürlich sind sie es.
Ich habe die Pressefreiheit nie in Zweifel gezogen, obwohl ich lieber von Medienfreiheit schreiben würde. Die Medienfreiheit hat zwei Abteilungen: Die Nachrichtenfreiheit und die Meinungsfreiheit. Beide Freiheiten werden mißbraucht.
Sind Sie nicht auch der Meinung, daß die Nachrichtenfreiheit durch das Herausstellen und Ausschlachten von Horrormeldungen mißbraucht wird?
Sind Sie nicht auch der Meinung, daß die Meinungsfreiheit nur soweit gewährt wird, wie die Beherrscher der Medien die Meinung dulden?
Deshalb noch einmal und zwar weiterhin mit den interpretationsfähigen Formulierungen: Sind Sie bereit, im Bundestag ein Gesetz einzubringen, mit dem die Medien veranlaßt werden, regelmäßig eine angemessene Zeit bzw. einen angemessenen Platz für die Darstellungen von unkonventionellen wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen, kulturpolitischen und demokratischen Alternativen ohne jede Zensur zur Verfügung zu stellen? Ich bin gerne bereit, mit Ihnen und weiteren anderen zusammen einen Gesetzesvorschlag zu formulieren.
Mit Ihren Sätzen „Zur letzten Frage von Ihnen hier meine Antwort - wieso meinen Sie, ich mache den Unterschied zwischen Menschen aus dem Volk und scheinbar anderen??? Und Fachwissen, Kompetenz hängt nun wahrlich nicht vom akademischen Grad ab." drücken Sie sich vor die Beantwortung meiner drei Fragen nach einer Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung. Es wäre sehr schön, wenn Sie diese Fragen auch beantworten würden.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung zum Schluß: Ich habe den Eindruck, daß Sie etwas gereizt reagieren. Ich kann Ihnen nur versichern, daß ich Ihnen nichts Böses tun will, außer, daß ich ein wenig Ihre Kompetenz öffentlich machen will. Sie sind als Bundestagsabgeordnete dem gesamten Volk verpflichtet (Artikel 38, Absatz 1) und nicht dem Programm der SPD (davon steht nichts im Grundgesetz).
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kersten
www.neuepolitik.com