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Frage von Bodo W. •

Frage an Petra Merkel von Bodo W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Merkel,

durch Arbeitslosigkeit mit 58 Jahren und danach Frührente, musste ich meine private Vollversicherung auf Standardtarif (im Sinne des § 257 Abs. 2a SGB V) zurückstufen.
Nach den Bestimmungen meiner privaten Krankenkasse darf ich keine zusätzliche Krankheitskosten-Teilversicherung abschliessen. Ist das zulässig?
Ich würde gerne eine zusätzliche Zahnersatzversicherung, die heute so um die 10 - 15 Euro kostet, abschliessen.

Mit freundlichen Gruss
Bodo Wollin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wollin,

ich freue mich, dass Sie das Forum Abgeordnetenwatch nutzen. Allerdings bin ich ein bisschen irritiert, dass Sie mir Ihre Frage stellen und nicht Ihrem zuständigen Wahlkreisabgeordneten Jörg-Otto Spiller.

Nun möchte ich trotzdem kurz auf Ihre Frage eingehen. Allerdings kann ich nur Vermutungen anstellen, da mir der genaue Sachverhalt und Ihr konkreter Versicherungsstatus nicht bekannt sind.

Wenn ein Versicherter aufgrund seiner finanziellen Lage, also von Bedürftigkeit, nicht in der Lage ist, den „Standardtarif“ einer privaten Krankenkasse zu bezahlen, kann die Prämie halbiert werden. Wenn also nur der halbe Beitragssatz bezahlt wird, kann die Krankenversicherung verlangen, dass keine Zusatzversicherungen abgeschlossen werden oder verlangen, dass sie ruhen. Von Seiten des Unternehmens ist diese Handhabung meiner Meinung nach auch nachvollziehbar. Wie soll ein Versicherter, der finanziell nicht in der Lage ist, den gesamten Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen, denn eine Zusatzversicherung bezahlen können?

Ich kann nur vermuten, dass Sie davon betroffen sind. Weitere Aussagen kann ich nicht machen, da mir zu wenige Fakten bekannt sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich künftig an Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten Jörg-Otto Spiller wenden würden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Merkel, MdB