Frage an Petra Merkel von Dieter K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merkel,
Artikel 146 des Grundgesetzes lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Sind Sie bereit, eine Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung einzuberufen bzw. wählen zu lassen, die eine Verfassung erarbeitet und diese dem Stimmbürger zur Volksabstimmung vorlegt?
Wie können die zugewanderten Mitbürger nichtdeutscher Herkunft an einer solchen Verfassungsgebenen Versammlung beteiligt werden?
Oder hegen auch Sie den „Generalverdacht", das „blöde Volk" könne nichts entscheiden und nur Sie als Politiker sind so klug, alle Entscheidungen treffen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kersten
www.neuepolitik.com
Sehr geehrter Herr Kersten,
mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen zu den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und rechtlichen Themenkomplexen gelesen. Eine schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen würde allerdings so viel Zeit kosten, dass ich meine persönlichen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis Charlottenburg-Wilmersdorf vernachlässigen müsste. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich hier Prioritäten setzen will. Vielleicht können wir das eine oder andere Ihrer Anliegen in einem persönlichen Gespräch erörtern. Hierzu biete ich Ihnen gerne einen Termin in meiner Sprechstunde an. Bitte melden Sie sich in meinem Büro zur Terminvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel