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Frage von Rolf-Rainer P. •

Frage an Petra Merkel von Rolf-Rainer P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Merkel,

Ihnen ist bekannt, dass in der Bundesrepublik Deutschland, laut Gesetzgebung, die Eheschliessung mit jeweils nur einem Ehepartner erlaubt ist.
Um vorbeugend Missveständnisse auszuschliessen, auch ich halte das für richtig und gesetzmäßig.

Nun meine 1. Frage an Sie:
Aus welchen, nachvollziehbaren Gründen ist es männlichen, muslimischen Einwohnern Deutschlands, die in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind möglich, weitere Ehefrauen als es bei deutschen in der Einehe die Gesetzeslage erlaubt ist, als Ehegatten, beitragsfrei mitzuversichern ?
Weiter: Warum stimmte die SPD dem zu ?

Für mich als nichtmuslimischen deutschen, ist diese, vom Gesetzgeber genehmigte oder vorgegebene Vorgehensweise nicht möglich. So hätte ich doch schon bei zwei rechtsgültig, geschlossenen Ehen mit Sicherheit ein Verfahren wegen Bigamie zu befürchten.

Hierzu nun meine 2. Frage an Sie:
Was wollen Sie als Abgeordnete unternehmen, um einen derartigen Missbrauch an der Gemeinschaft der Versicherten zu unterbinden ?

Mit freundlichen Grüßen
Rolf-Rainer Pohl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pohl,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung für Frauen, die in einer s.g. „Vielehe“ leben. Gestatten Sie mir vorab die Relationen klarzustellen: den ca. 6 Millionen „normal“ familienversicherten Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen bislang 32 bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen bekannte Fälle einer Familienversicherung von Zweitfrauen aus einer Vielehe entgegen. Sie sehen, die finanziellen Auswirkungen sind gering.

Zu Recht sprechen Sie aber das prinzipielle Problem an, mit dem sich die Bundesregierung und die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren befasst haben. Seit dem 1. April 2005 sind Zweit- und Mehrfrauen aus einer Vielehe darauf verwiesen, privaten Versicherungsschutz zu suchen, soweit sie nicht über eigene Vorversicherungszeiten für die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen. Alle Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich dieser restriktiven Rechtsauffassung zwischenzeitlich angeschlossen. Damit können Zweitfrauen sowie weitere Ehefrauen eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung nicht familienversichert werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Erstfrau im Heimatland aufhält und nur die Zweitfrau ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Bei Beendigung der Ehe mit der Erstfrau (durch Tod oder Scheidung) kann die Zweitfrau als Erstfrau angesehen werden.

Ich denke, dass diese Regelung sehr sinnvoll ist und die Problematik in angemessener Form angeht.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Merkel