Frage an Petra Merkel von Götz Z. bezüglich Recht
Anläßlich eines Fernsehtatorts, in dem es um die Abschiebung eines afrikanischen Mädchens geht, das gerade 14 Jahre alt wurde und schon 49 Straftaten begangen hat, beschäftigt mich Frage, wäre es nicht sinnvoll, gerade weil es immer öfter passiert, d das Minderjährige schwere Serienstraftaten begehen, unser Strafrecht dahin gehend zu än dern, das es möglich ist, bei- spielsweise, die Alterseingliederung auf z.B 8 Jahre herabzusetzen. Nur müßten dann besonders geschulte Richter erkennen, ob es sich um einen sog. "dummen Jungenstrreich" handelt oder aber durch die Eltern hervorgerufen, eben eine Verwarrlosung eingetreten ist, die immer wieder zu Straftaten führen werden. Ebenso könnte dann gegen die sog. rumänischen Klaukinder vorgegangen werden. Ihre Meinung dazu würde mich in teressieren.
mit freundlichen Gruß
Zel
Sehr geehrter Herr Zel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Jugendkriminalität.
Keine Frage, Jugendkriminalität ist ein Problem, für das wir Lösungswege finden müssen. Ich halte die Herabsetzung des Alters für den Ausweisungsschutz jedoch nicht für ein geeignetes Instrument.
Zunächst einmal diese Anmerkung: Mit dem 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz aus dem letzten Jahr wurde der besondere Ausweisungsschutz für Heranwachsende bereits eingeschränkt. Bisher war die Ausweisung von Heranwachsenden, die im Bundesgebiet aufgewachsen sind und eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, bei Vorliegen von Ausweisungsgründen nach Ermessen zu entscheiden. Nunmehr ist diese Privilegierung weggefallen, wenn der Heranwachsende wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Dies bedeutet, dass im Fall der Verwirklichung von zwingenden bzw. Regelausweisungsgründen keine Ermessensentscheidung mehr möglich ist.
Jugendkriminalität ist ein gesellschaftspolitisches Problem. Unsere Gesellschaft muss sich der Verantwortung für die in Deutschland aufgewachsenen Heranwachsenden aus Migrantenfamilien auch bei gravierendem Fehlverhalten stellen. Die Straftaten der Betroffenen müssen – ebenso wie bei deutschen Heranwachsenden - mit den Mitteln des (Jugend-)Strafrechts geahndet werden. Und zwar zeitlich schnell in unmittelbarer Nähe zur Tat und guter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten.
Eine Ausweisung und Abschiebung in einen Staat, mit dem die Betroffenen oft kaum etwas verbindet und in dem sie auf sich allein gestellt sind, widerspricht jedoch dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken und dem Ziel der Resozialisierung erheblich. Deswegen ist eine weitere Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes mit mir und der SPD nicht zu machen. Das Aufenthaltsgesetz darf nicht selbst zu einer Integrationsblockade führen, vielmehr muss durch das Sozialgesetzbuch und den Strafvollzug eine Resozialisierung erreicht werden.
Mindestens genauso erforderlich wie die Diskussion über Konsequenzen von Straftaten ist doch auch einen Auseinandersetzung mit den Ursachen. Gerade im Bildungsbereich, einem Kernaspekt der Kriminalitätsprävention, haben wir doch einiges angestoßen. Der zukünftige Anspruch auf einen Krippenplatz oder die Ganztagsbetreuung an Schulen sind Schritte in die richtige Richtung. Das ist vernünftige Politik fernab von populistischen Forderungen, wie wir sie jüngst im Hessen-Wahlkampf erlebt haben. Mit dieser vernünftigen Politik werden wir weiter daran arbeiten, die Jugendkriminalität zu bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel