Frage an Petra Merkel von Benjamin S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Merkel,
als ehemaliger Zeitsoldat - nun Student - leiste ich regelmäßig Wehrübungen in den Semesterferien. Seitens der Einheit(en) wird mir immer wieder versichert, dass mein Engagement sehr willkommen ist, da ein Reservist sowohl kurzfristig als auch unkompliziert zum Wehrdienst herangezogen werden kann. So ist es möglich, personelle Engpässe relativ problemarm zu überbrücken. Seitens offizieller Stellen wird auch immer wieder der hohe Wert des Reservisten für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit betont - so z.B. vom Wehrbeauftragen des Deutschen Bundestages.
Jedoch ist es so, dass ich als wehrübender Student lediglich 50% dessen erhalte, was ein gleichaltriger Zeitsoldat gleichen Dienstgrades bezieht, obwohl ich exakt die gleiche Tätigkeit ausführe - und in dieser Rechnung finden Weihnachtszuschläge, Berufsförderung und Übergangsgebührnisse von Zeitsoldaten noch nicht einmal Berücksichtigung. Daher fand ich die Debatte um die Erhöhung des Wehrsoldes zum ersten Mal seit acht Jahren begrüßenswert. Gleichzeitig sollte jedoch geprüft werden, ob die Mindestbezüge des Unterhaltsicherungsgesetzes noch zeitgemäß sind; mich würde interessieren, wann hier das letzte mal Angleichungen vorgenommen wurden.
Bisher hat mich mein Pflichtbewusstsein sowie die Dankbarkeit der Truppenteile davon abgehalten, auf die Ableistung weiteren freiwilligen Wehrdienstes zu verzichten. Die Vernunft sagt mir jedoch beständig, dass ein Studentenjob a) in Berlin wäre und mir b) i.d.R. mehr als einen doppelten Stundenlohn bescheren würde. Denn von Pflichtbewusstsein und "freundlichem Desinteresse" lassen sich die Lebenshaltungskosten leider nicht bestreiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Scherer
Sehr geehrter Herr Scherer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe durchaus Verständnis für Ihr Anliegen, scheint doch „ungleiche Bezahlung“ für „gleiche Arbeit“ bei der Bundeswehr zunächst nicht gerecht. Hervorzuheben ist natürlich an dieser Stelle auch der wichtige Beitrag, den Sie mit Ihrer Reservistentätigkeit leisten.
Reservisten werden so bezahlt wie Wehrpflichtige. Gegebenenfalls erhalten sie – wie Sie erwähnten – eine Ausgleichszahlung, die sich nach ihren Einkünften richtet und im Unterhaltssicherungsgesetz festgelegt ist. Wenn Sie keine Einkünfte haben, kann natürlich erstmal nichts ausgeglichen werden. Auch wenn ich Ihr Anliegen durchaus verstehen kann, kann Ihnen jedoch keine Hoffnung machen, dass sich hier etwas ändern wird.
Wehrpflichtige und Reservisten haben einen anderen Status als Zeitsoldaten. Ein Zeitsoldat übt seinen Beruf aus und verdient so seinen Lebensunterhalt. Reservisten tun dies jedoch nicht, sie haben einen anderen Beruf.
Mit besten Grüßen und viel Erfolg für Ihr Studium
Petra Merkel, MdB