Frage an Petra Merkel von Lars T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Merkel,
wann werden die Versprechen, die Kurt Beck in Sachen "Investivlohn" machte, als Gesetzesvorlage eingebracht ?
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gesetzesinitiativen die SPD in dieser Sache plant.
Seit den vollmundigen Versprechungen von Herrn Beck ist nun schon eine ganze Weile vergangen und ich habe nichts mehr davon gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Tido
Sehr geehrter Herr Tido,
die Vorschläge die Kurt Beck im letzten Sommer zur Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung wurden in diesem April im Koalitionsarbeitsgruppe unter Leitung von Olaf Scholz und Erwin Huber weiter ausgearbeitet worden und anschließend vom Koalitionsausschuss beschlossen worden.
Hauptergebnisse sind:
Zusätzlich zur bislang in geringen Umfang wahrgenommenen direkten Beteiligung werden Unternehmensbeteiligungen über einen Fonds – zum Beispiel für einzelne Branchen – gefördert. Bei diesen Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75% garantiert sein. Derartige Fondsbeteiligungen werden genauso gefördert wie direkte Beteiligungen.
Der Fördersatz für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen wird von bisher 18% auf 20% angehoben und die Einkommensgrenzen für Ledige von bisher 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro.
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen wird von 135 auf 36ß Euro angehoben. Zusätzliche entfällt die bisherige Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung.
Damit sollen mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig die Chance erhalten, einen Anteil am Erfolg des Unternehmens zu erhalten. Die SPD hat mit der Fondslösung eine innovative Lösung durchsetzen können, die gerade auch nicht börsennotierten Unternehmen hilft, Mitarbeiter zu beteiligen. Das Insolvenzrisiko wird – entgegen der ursprünglichen Vorschläge der Union – durch die breite Streuung der Fondsbeteiligung minimiert.
Die SPD konnte ebenso durchsetzen, dass die Beteiligung kein Lohnbestandteil sein darf, sondern zusätzlich gezahlt werden muss.
Pläne eines Investivlohns sind damit hinfällig geworden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel