Frage an Petra Merkel von Gerhard F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Merkel,
als Vorsitzende des Haushaltsausschussees müssen Sie sich mit dem Regelwerl des ESM-Vertrages auseinandersetzen, vermute ich.
Soweit mir möglich habe ich einige Passagen darin entdeckt, die mir höchst bedenklich erscheinen. So scheint es kaum eine Möglichkeit zu geben dieses budget, einmal festgelegt, zu korregieren, erneut darüber zu entscheiden.
Die Artikel scheinen mir so ausgelegt zu sein, dass nationale Parlamente kaum noch eine Einflussmöglichkeit bekommen, einmal zugestimmt.
Ist das so?
Geben wir damit der EU eine Blanko-Vollmacht, die nicht mehr korregiert werden kann.
Wie rechfertigen Sie das als Abgeordnete gegenüber dem deutschen Volk.
Warum werden diese Artikel nicht so publiziert, dass dies jeder nachlesen kann, auch im internet zu suchen. Bei dieser Summe wäre m.E. eine volksbefragung angebracht.
Auf eine Antwort wartend
verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
Gerhard Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
in diese Woche haben wir im Plenum über die Umsetzung der Änderung des EFSF-Rahmenvertrages diskutiert und am Donnerstag, den 29. September, abgestimmt. Der ESM, der permanente Rettungsschirm, der ab 2013 installiert werden soll, war noch kein Thema im Bundestag.
Der ESM-Vertrag wird derzeit neu verhandelt, dies wird durch die Änderungen im EFSF-Vertrag notwendig. Voraussichtlich Ende 2011 werden wir uns dann, im Plenum und im Haushaltsausschuss, mit diesem Vertragstext und der Umsetzung in deutsches Recht befassen.
Ich teile Ihre Bedenken gegen einige Passagen des „alten“ ESM-Vertragsentwurfs. Allerding wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 die Stellung des Parlaments gestärkt, so dass diese Zustimmungsrechte auch beim ESM berücksichtigt werden müssen. Das Budget- und Haushaltsrecht muss beim Deutschen Bundestag liegen.
Mit besten Grüßen
Petra Merkel, MdB