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Frage von Ursula B. •

Frage an Petra Merkel von Ursula B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Merkel, finden Sie es richtig, daß die BMAS Frau Ursula von der Leyen in Kürze beabsichtigt, eine Abstimmung im Bundestags zu erreichen, wonach die Rentenversicherungsbeiträge für Behinderte in Behinderteneinrichtungen künftig und für die zurückliegenden 3 Jahre aus der Rentenversicherungskasse, also nur von den Beitragszahlern gezahlt werden sollen, obgleich lt. GG Art.3 (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden) dies doch allgemeine staatliche Aufgabe ist und somit aus Steuermitteln, also von allen Bürgern bezahlt werden müßte? Ist das nicht wieder eine Umverteilung der Mittel von unten nach oben? Wie sehen Sie das?
Gruß Ursula Brümann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Brümann,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Am 25. Mai 2011 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung einen Beschluss für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und andere Gesetze“ gefasst. Demnach soll die rentenrechtliche Regelung für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen in der Finanzierung geändert werden. Künftig soll die Erstattung der höheren Beiträge an die Rentenversicherung nur dann durch den Bund erfolgen, wenn behinderte Menschen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt tätig sind. Für Personen im sogenannten Eingangs- oder Berufsbildungsbereich sollen stattdessen die Rehabilitationsträger, also die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherungsträger, diese Kosten tragen.

Die Bundesregierung verabschiedet sich damit von einem tragenden Prinzip bundesdeutscher Sozialpolitik. Ich teile Ihre Meinung, dass es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, die durch Steuern finanziert werden muss. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf eine Pressemitteilung meiner Fraktion verweisen, die unsere Position zu diesem Thema wiedergibt: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,56964,00.html

Mit besten Grüßen
Petra Merkel, MdB