Frage an Petra Merkel von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merkel !
wie man beim http://ccc.de/de/updates/2011/gluecksspiel und an anderen Stellen lesen kann, sind die unsäglichen Netz-Sperren, die in Form des Zugangserschwerungsgesetzes grade ad acta gelegt wurden, auf anderem Weg wieder im Gespräch.
Mir ist bewußt, daß Sie als Bundestagsabgeordnete keinen Einfluß auf die Verhandlungen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder haben - das ist auch gar nicht Thema meiner Frage.
Mich interessiert vielmehr, ob Sie diese Verfahren noch zeitgemäß finden: geheime Hinterzimmergespräche unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Abgeordnete der Länder können nur noch zustimmen. aber keinerlei Einfluß auf den Vertragstext mehr nehmen, der nach Verabschiedung ja Gesetzesrang hat. Und der gemeine Bürger steht dann wieder fassungslos vor dem Unsinn, der da verzapft wird...
Stimmen Sie mir zu, daß die Art und Weise, wie Staatsverträge heute entstehen, intransparent und damit nicht mehr zeitgemäß ist?
Würden Sie sich wenn schon nicht für eine Abschaffung, dann aber für eine wesentlich transparentere Art solcher Staatsverträge und vor allem deren Entstehung einsetzen?
Vielen Dank für möglichst kurzfristige Antwort :-)
Mit Grüßen aus der Pfalzburger Straße
S. Schlosser
Sehr geehrter Herr Schlosser,
der angesprochene Glücksspielstaatsvertrag ist eine wichtige Voraussetzung zur Suchtprävention. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass sich die Länder auf Eckpunkte für einen neuen Staatsvertrag geeinigt haben. Zu kritisieren wäre allerdings, dass sich die Lobby der Sportwetten-Anbieter soweit in die Gestaltung des neuen Staatsvertrages einmischen konnte. Es müssen alle Interessen beachtet werden und vor allem muss die Suchtprävention im Vordergrund stehen.
Staatsverträge bieten den Bundesländern in unserem föderalen System die Möglichkeit, einheitliche Regelungen über Landesgrenzen hinweg zu finden. Staatsverträge werden zwischen den Landesregierungen ausgehandelt und eben nicht von den Landesparlamenten. Da Staatsverträge in die Kompetenzen der Bundesländer eingreifen, müssen die jeweiligen Landesparlamente darüber abstimmen. Ich gebe Ihnen Recht, die Landtagsabgeordneten haben nur die Möglichkeit, dem Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Inhaltliche Veränderungen vorzunehmen, ist ihnen nicht möglich. Die Parlamente haben jedoch während des Gestaltungsprozesses durchaus Möglichkeiten, Einfluss auf Ihre Landesregierungen zu nehmen. Über die Staatsverträge wird zudem öffentlich diskutiert. Diese demokratisch legitimierte Entscheidung verschiedener politischer Akteure nun als „Hinterzimmergespräche“ zu bezeichnen, ist überzogen.
Ich bin interessiert an Ihren Vorschlägen für ein transparenteres Gestalten von Staatsverträgen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB