Frage an Petra Merkel von Ferdinand E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merkel,
was denken Sie über das Urteil des BVG bezüglich des negativen Stimmgewichts?
Wie könnte man das Wahlsystem Ihrer Meinung nach reformieren?
Mit freundlichen Grüßen
Ferdinand Engel
Sehr geehrter Herr Engel,
das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt, da das "negative Stimmgewicht" zur Folge haben könne, dass weniger Stimmen für eine Partei zu einem Vorteil für diese Partei führen könne. Ich denke, dass das Urteil dem Grundsatz Rechnung trägt, dass jede Stimme gleich viel zählen sollte. Die Tatsache, dass sich Stimmen gegen den Wählerwillen auswirken können, ist so nicht haltbar.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neureglung des Wahlrechts bis zum 30. Juni 2011. Meine Fraktion wollte mit einer Änderung des Wahlrechts erreichen, dass schon zur Bundestagswahl 2009 verfassungskonform gewählt werden kann. Diese Änderung des Wahlrechts lehnt die Union aus machtpolitischen Gründen ab. Um einen Bruch des Koalitionsvertrags zu vermeiden, haben wir letztendlich am 03.07. gegen einen Antrag zur Änderung des Wahlrechts der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Dieser Antrag sah vor, dass sich Überhangmandate mit Listenmandaten der Parteien aus anderen Bundesländern verrechnen, um so ein "negatives Stimmgewicht" zu vermeiden. Dieser Ansatz entspricht den Überlegungen meiner Fraktion, die Grundlage für unsere Vorschläge für eine Reform des Wahlrechts in der nächsten Legislaturperiode sein werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Änderung des Wahlgesetzes vom Bundesrat zustimmungspflichtig ist. D.h. selbst wenn meine Fraktion sich entgegen der Koalitionsvereinbarung entschieden und dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt hätte, hätte er keine Mehrheit im Bundesrat gegen die CDU-regierten Länder gefunden und wäre dann dort gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel