Frage an Petra Krebs von Luitpold S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Petra Krebs,
Wird bei den Überlegungen zur Änderung der Grunderwerbssteuer auch die Abschaffung folgender unsozialer Mögllichkeiten ventiliert?
"Institutionelle Investoren greifen verstärkt zu Share Deals", sagt Lutz Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter der Beratungsgesellschaft Aengevelt Immobilien. Dabei wird die Immobilie vom Verkäufer in eine Objektgesellschaft eingebracht und deren Anteile (englisch: Share) anschließend an den Erwerber veräußert. "Dabei fällt keine Grunderwerbsteuer an, weil das Gebäude selbst im Besitz der Gesellschaft bleibt", erläutert Aengevelt.
Mit herzlichen Grüßen
L. S.
Sehr geehrter Herr Schießl,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage zu dem sehr aktuell diskutierten Themen Grunderwerbssteuer und Share Deals.
Ihre Frage, ob sich in der Auseinandersetzung mit der Grunderwerbssteuer auch intensiv mit der bestimmten Form des Unternehmenskaufs, dem Share Deal, auseinandergesetzt wird, kann ich mit „ja“ beantworten.
Derzeit werden diese beiden Themen intensiv auf Bundesebene, im Bundesrat, und auf Länderebene, hier in der Grünen Fraktion, diskutiert. Dazu haben sich Gremien zusammengefunden, die sich zu den verfassungs- und steuerrechtlichen Aspekten beraten.
Die Grüne Fraktion Baden-Württemberg teilt die Kritik an Share Deals und sucht nach einem Weg der Unterbindung. Dieser Weg erweist sich allerdings, aufgrund der rechtlichen Lage, als kein einfacher und wir warten auf die Ergebnisse der beratenden Gremien.
Derzeit kann ich Ihnen deswegen keine weiteren Auskünfte geben.
Sollte sich diesbezüglich etwas tun, melde ich mich, wenn gewünscht, gerne wieder bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Krebs