Wie werden Sie zur EU-Taxonomie abstimmen?
Sehr geehrte Frau Kammerevert,
ich bin Dr. Melanie B., eine Polarforscherin des Alfred-Wegener-Instituts und Mutter zweier Kinder. Ich schreibe Ihnen wegen der bevorstehenden Abstimmung über die EU-Taxonomie und die Aufnahme von fossilem Gas und Atomenergie in diesen delegierten Rechtsakt. Die Aufnahme dieser beiden Technologien würde den Klimazielen der EU erheblichen Schaden zufügen, unsere Energieabhängigkeit vertiefen und wichtige Investitionen von echten erneuerbaren Energien ablenken.
Ein erster Entwurf der Taxonomie sah vielversprechend aus, wurde aber auf Druck einiger Mitgliedsstaaten sowie russischer Gas & Atomkonzerne verwässert. Gazprom Germania, Rosatom, Lukoil und andere haben sich massiv für die Aufnahme von Gas in die Taxonomie ausgesprochen. Es ist unverantwortlich in einer sich derartig zuspitzenden Klimakrise und des Ukraine -Krieges für diese Pläne zu stimmen!
Mit besten Grüßen
M. B.
Sehr geehrte Frau Dr. B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de hinsichtlich des anstehenden Votums des Europäischen Parlaments zur Änderung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie.
Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden mein Wahlverhalten bei der Abstimmung darlegen. Für mich ist klar, dass der Vorschlag zum ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Kernenergie und fossilem Gas in die EU-Taxonomie nicht tragbar ist.
Kernenergie gilt als Hochrisikotechnologie, welches uns unter anderem die verheerenden Folgen der Atom-Unfälle in Tschernobyl und Fukushima vor Augen geführt haben. Zudem ist Atomstrom nicht nachhaltig, da die Frage der Endlagerung bislang ungelöst ist. Angesichts des Klima- und Umweltschutzpakets Green Deal würde ein Aufwerten der Kernkraft somit einem Greenwashing gleichkommen. Weiter stellt Kernenergie aus diesem Grund keine geeignete Übergangstechnologie dar.
Auch Gas ist nicht klimaneutral. Gleichzeitig steht die Alternative, Wasserstoff aus erneuerbaren Technologien, derzeit nur in unzureichenden Mengen zur Verfügung. Die Förderung von Gasnutzung als Übergangstechnologie sollte somit ausschließlich unter der Bedingung anerkannt werden, dass Energieversorger nachweisen können, Gas rasch durch grünen Wasserstoff zu ersetzen. Die Formulierungen im delegierten Rechtsakt der Kommission sind diesbezüglich nicht hinreichend. An dieser Stelle sollte hervorgehoben werden, dass Klimaneutralität nur erreicht werden kann, wenn die Gaskraftwerke in Deutschland ab 2045 und in der EU ab 2050 vom Netz sind.
Im Einklang mit der S&D-Fraktionslinie werde ich den vorgeschlagenen delegierten Rechtsakt in der Abstimmung am Mittwoch, den 6. Juli 2022 ab 12:00 Uhr, folglich ablehnen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kammerevert