![Petra Hinz Portrait von Petra Hinz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/petra_hinz_24.jpg?itok=M1zZOctv)
(...) Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern *dürfen*, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern *müssen*, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. (...)