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Antwort von Petra Hinz
SPD
• 16.01.2008

(...) Viele der beschriebenen Daten können (und werden in vielen Fällen) schon nach geltendem Recht von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen 3 und 6 Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern *dürfen*, sondern entsprechend der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate speichern *müssen*, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist. (...)

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