Frage an Petra Heß von Michael P. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Heß,
finden Sie es richtig, dass die Kindergelderhöhung bei ohnehin schon benachteiligten Kindern nicht wirklich ankommt, weil diese bei Hartz IV - Empfängern so gegengerechnet wird, dass dafür Arbeitslosengeld II gekürzt wird? Sind das Kinder II. oder IV. Klasse?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Prinz
Sehr geehrter Herr Prinz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Kindergelderhöhung und deren Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II.
In der Tat ist es so, dass das Kindergeld und somit auch die Kindergelderhöhung als staatliche Kinderleistung bei Hartz IV als anrechenbares Einkommen gilt. Somit kommt die Erhöhung besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute.
Gemäß dem Grundsatz "Jedes Kind ist uns gleich viel wert!" lassen wir jedoch Kinder, deren Eltern ALG II beziehen, nicht im Regen stehen. Sie erhalten jeweils zum Schuljahresbeginn zusätzliche Leistungen für den Schulbedarf von 100 Euro bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10. Mit diesem sog. Schulbedarfspaket sollen insbesondere die persönliche Schulausstattung wie Schulranzen, Schreib- und Rechenmaterialien bezahlt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Heß