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Frage von Peter G. •

Frage an Petra Heß von Peter G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Heß,

in der plusminus-Sendung vom 20.November 2007 wurde über Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobiliendarlehen berichtet ( www.daserste.de ).

ZITAT:
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
ZITATENDE.

Das kann ggf bedeuten, dass Erwerber von Grundeigentum einen Teil des Kaufpreises zweimal zahlen. Mit Blick auf die aktuelle Krise an den Finanzmärkten ist zu erwarten, dass Gläubiger (Finanzinvestoren, aber auch Banken) in der nächsten Zeit alles tun, um zu Liquidität zu kommen – da kommt eine solche Gesetzeslücke natürlich gerade recht. (Insofern ist sicher auch mit einer zügigen Zunahme missbräuchlicher Verwertungen von Darlehen zu rechnen.)

Dieser Umstand ist der Bundesregierung laut einer dpa-Meldung bekannt.
Ich möchte diesbezüglich folgende Fragen an Sie richten:

1.Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser untragbaren Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
2.Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat Ihre Fraktion unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

P. Grimm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grimm,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verkauf von Immobilienkreditforderungen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Initiative ergriffen, um die Stellung des Kreditnehmers bei Verkäufen von Kreditforderungen zu verbessern. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken ist festgehalten, dass im Bereich der Verkäufe von Kreditforderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach einer Prüfung möglicher Regelungen werden Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen noch in der derzeitigen Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag einge­bracht, der im ersten Quartal des Jahres 2008 beschlossen werden soll. Dabei wird es sowohl um verbesserte Transparenz für den Kreditnehmer als auch um die Problematik der Doppelsicherung durch Grundschuld und parallele Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Schuldanerkenntnis) gehen. Ferner wird bei Kündigungen von Kreditverträgen der Schutz der Verbraucher zu stärken sein.

Im Hinblick auf die von Ihnen erwähnte Plusminus-Sendung möchte ich darauf verweisen, dass das Auseinanderfallen von Grundschuld und Forderung im Falle eines Forderungsverkaufs mit der grundsätzlichen Ausgestaltung der Grundschuld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenhängt (vgl. § 1191 BGB). Anders als bei einer Hypothek, bei der die Forderung nicht ohne die Hypothek und die Hypothek nicht ohne die Forderung übertragen werden kann (vgl. § 1153 Abs. 2 BGB), ist dies

bei einer Grundschuld sehr wohl möglich. Das BGB trifft für derartige Fälle im Übrigen auch Regelungen, die den Schuldner gegenüber einem neuen Gläubiger schützen. Eine in der Anlage zu Ihrem Schreiben angesprochene Gesetzesänderung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2002 hat hierauf keinen Einfluss. Im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz ist zwar das Rechtsberatungsgesetz im Bezug auf den Verkauf von Forderungen geändert worden, diese Änderung steht aber nicht in einem Zusammenhang mit der in der Plusminus-Sendung geschilderten Problematik. Die rechtliche Situation von Schuldnern hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren aufgrund von Gesetzesänderungen nicht verändert. Verändert hat sich, mit dem Ziel der Renditesteigerung, die Praxis der Banken, Forderungen aus Kreditverträgen zu verkaufen. Seriöse Schätzungen beziffern dieses Volumen auf ca. 10 -12 Mrd. Euro pro Jahr. Mit dieser Entwicklung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Schritt halten. Daher hält die Koalition es für notwendig, die Stellung des Kreditnehmers bei solchen Kreditverkäufen zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Heß