Frage an Petra Heß von Michael H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Werte Frau Heß,
gestatten Sie mir eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen Einsatz der Tornado-Jagdbomber.
Wenn die Wahl der "Mittel und Materialien" nicht in der Hand des Parlamentes liegt, warum wurde dann über den Einsatz der Tornado-Jagdbomber abgestimmt?
Sie halten den oder die Verteidigungsminister als Auftraggeber an die Truppe für qualifizierter als das palamentarische Überwachungsorgan?
Rühe; Lehrer; nicht gedient / Scharping; Politwissenschaftler, Soziologe; nicht wehrfähig / Struck Jurist, Anwalt; keine Angaben / Jung; Jurist, Anwalt; 12 mon. Wehrdienst
Sehr geehrter Herr Harr,
ich empfehle Ihnen nachdrücklich, die Homepage der Bundeswehr (Angaben in der letzten Antwort) zu konsultieren, da es sich nicht, wie von Ihnen mehrfach angeführt, um Tornado-Jagdbomber sondern um Reece-Tornados handelt. Diese eingesetzten Reece-Tornados sind keine Kampfjets sondern Aufklärungsflugzeuge. Im Übrigen ist es tatsächlich so, dass die Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bezeichnet wird, d.h. das Parlament hat den Vorbehalt über deren Einsatz und dabei wird es bleiben. Bezüglich der von Ihnen erwähnten Minister oder Minister a.D. schlage ich Ihnen vor, diese direkt über Abgeordnetenwatch oder ihre Homepage zu konsultieren. Vorab kann ich Ihnen bereits mitteilen, dass beispielsweise Frau Ulla Schmidt keine gelernte Ärztin ist, Herr Schäuble keine Ausbildung als Polizist hat und Bundeskanzler keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt. Die Übertragung des Oberbefehls über die Armee an einen General oder sonstige, nicht demokratische legitimierte Personen führt, wie die Geschichte gezeigt hat, nicht selten zu einem Staat im Staate. Deshalb gibt es den Parlamentsvorbehalt und dieser sollte auch nicht in Frage gestellt werden. Er wurde zu Recht aufgrund der Forderungen der SPD-Fraktion im Zuge der Bosnienkrise (bzw. nach dem sog. „out-of-area Urteil“ des BVerfG am 12.07.1994) geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Heß