Frage an Petra Heß von Hans-Jürgen P. bezüglich Senioren
17 Jahre nach der Wiedervereinigung war es nicht möglich die Ostgehälter an das Westniveau anzupassen.
Von den niedrigeren Gehältern werden folglich auch geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Folge sind also
geringere Renten im Osten per Gesetz. Meine Frage lautet nun ,warum werden nun diese geringeren
Beträge noch mit kleineren Rentenwerten bewertet? (Ost = 23,09 West = 26,27 also ein Minus von 3,18 oder nur 87,9%)
Sehr geehrter Herr Puy,
generell darf ich Ihnen mitteilen, dass sich die Einkommenssituation der Rentenempfänger in Deutschland positiver gestaltet, als sie teilweise in den Medien dargestellt wird. So holte ich mir bei der zuständigen Arbeitsgruppe detaillierte Informationen zu Ihrer Anfrage ein:
Die wirtschaftliche Situation von Rentnern hat sich ausweislich der Anfang Juni 2005 vorgestellten Studie „Alterssicherung in Deutschland 2003“ (ASID 2003) verbessert. So stieg das durchschnittliche Nettoeinkommen von Senioren zwischen 1999 und 2003 um 11 Prozent. Es lag demnach 2003 bei 1.641 Euro im Westen und 1.477 Euro im Osten. Hier sind alle Einkünfte und alle Berufsgruppen berücksichtigt und nicht nur die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Aufgeschlüsselt nach Haushaltstypen haben Ehepaare in den alten Ländern laut dieser Studie durchschnittlich 2.211 Euro, in den neuen Ländern 1.938 Euro zur Verfügung.
Es ist richtig, dass es zwischen Ost und West noch Unterschiede gibt. Hierüber besteht sicherlich Einigkeit – auch darin, dass noch vieles zu tun ist und weshalb ich mich persönlich in der „AG 60 plus“ engagiere. Allerdings sollte diese Situation man meiner Meinung nach auch nicht durchweg aus dem negativen Blickwinkel gesehen werden. Vielmehr finde ich es doch sehr positiv, dass sich die Lebensverhältnisse bereits 17 Jahre nach der Wiedervereinigung schon so weit angeglichen haben. Anderen Ländern ist dies nicht so schnell gelungen.
Wenn es um die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Rentner geht, ist es sinnvoll, die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Rentner einzubeziehen. Und hier gilt, dass es den Rentnern besser geht, als in den früheren Jahren. Entgegen verbreiteter Ansichtigen verfügen über die Hälfte der Altersrentner in den alten Bundesländern über zusätzliche Alterseinkünfte. In den neuen Bundesländern sind 98 Prozent der Rentner allein auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen. Aus diesem Grund ist z.B. auch der Vergleich allein der durchschnittlichen Rentenhöhe in den alten und in den neuen Bundesländern irreführend; und wird für sich allein gesehen von uns auch nicht angestellt. Hier liegen inzwischen die Rentner in den neuen Bundesländern vorn, nicht jedoch bei den gesamten Alterseinkünften. Dies wird in den Medien leider nicht immer erschöpfend dargestellt, sollte aber nicht der sozialdemokratischen Politik zugerechnet werden.
Es ist immer gut verschiedene Ansätze zu beleuchten. Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung der Nettoeinkünfte und der Renteneinkünfte. Würde man nur die durchschnittliche Höhe der aktuellen Rentenneuzugänge betrachten (bei Männern ca. 800 €) erhielte man ein sehr verfälschtes Bild, da bei der Bevölkerung ab 65 Jahre lediglich zwei Drittel des Einkommens aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen, wobei in den neuen Bundesländern dieser Anteil noch bei 90 Prozent liegt.
Die durchschnittlichen verfügbaren Versichertenrenten liegen in den neuen Bundesländern bereits seit dem 1. Juli 1995 über den Vergleichsrenten in den alten Ländern. Nach den aktuellen Zahlen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) lag zum 1.1.2004 die Durchschnittsrente für Versicherte/Männer bei 1.064 Euro in den alten und bei 1.126 Euro in den neuen Bundesländern. Versicherte/Frauen bekamen eine durchschnittliche Rente von 524 beziehungsweise 722 Euro.
Ich möchte an dieser Stelle etwas ausführlicher auf die Berechnung der diesjährigen Rentenanpassung eingehen.* *Mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 wurden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für den Zeitraum ab 1. Juli 2007 neu bestimmt. Insoweit erübrigt sich Ihre Frage, warum sich die Bundesregierung – der Gesetzgeber also – nicht aus der Rentenberechnung heraushält.**
Basis für die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist weiterhin die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daran hat auch die Änderung der Rentenanpassungsformel, durch die die Formel an die aktuellen wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen angepasst wurde, nichts geändert. Diese noch heute von allen gewollte lohnorientierte Anpassungsmethodik ist – seit sie im Jahr 1957 mit Zustimmung aller Parteien und der Sozialpartner eingeführt wurde – ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen damit an der wirtschaftlichen Entwicklung teil, wie sie in der Lohnentwicklung zum Ausdruck kommt. Sie können allerdings auch keine günstigere Einkommensentwicklung erwarten, wenn es mit der Aufwärtsentwicklung von Löhnen und Gehältern nicht so weitergeht, wie wir das in der Vergangenheit vielleicht gewohnt waren.
Die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts in den alten Ländern berücksichtigt:
– die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 um 0,98 Prozent, wobei die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer des Jahres 2005 an die Veränderung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (Verhältnis der Veränderung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zu der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gemäß der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Jahr 2004 zum Jahr 2005) angepasst werden,
– die Veränderung bei den Aufwendungen für die geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) des Jahres 2006 gegenüber dem Jahr 2005 mit 0,5 Prozent und
– den Nachhaltigkeitsfaktor mit 1,0019.
Der durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2006 von 19,5 Prozent hat sich gegenüber dem durchschnittlichen Beitragssatz des Jahres 2005 von ebenfalls 19,5 Prozent nicht verändert. Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2007 ist daher der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung rechnerisch ohne Auswirkungen.
Auf dieser Basis erhöht sich der bis zum 30. Juni 2007 maßgebende aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2007 von 26,13 Euro auf 26,27 Euro. Dies entspricht einem Anpassungssatz von 0,54 Prozent.
Der aktuelle Rentenwert (Ost) verändert sich zum 1. Juli eines Jahres nach dem für die Veränderung des aktuellen Rentenwerts geltenden Verfahren. Maßgebend ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) in den neuen Ländern, wobei die Entwicklung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern Berücksichtigung findet. Die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) berücksichtigt die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 um 0,49 Prozent.
Die durchschnittlichen Beitragssätze zur allgemeinen Rentenversicherung in den Jahren 2005 und 2006, die Veränderung des Altersvorsorgeanteils und der Nachhaltigkeitsfaktor sind bundeseinheitliche Werte. Insoweit
gelten die gleichen Werte wie bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts.
Auf dieser Basis würde sich der bis zum 30. Juni 2007 maßgebende bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) von 22,97 Euro auf 22,98 Euro erhöhen. Dies entspräche einem Anpassungssatz von 0,04 Prozent.
Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist jedoch mindestens um den Prozentsatz anzupassen, um den der aktuelle Rentenwert angepasst wird. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird daher um 0,54 Prozent angepasst. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt somit zum 1. Juli 2007 23,09 Euro. Weitergehende Ausnahmeregelungen für die neuen Bundesländern sind nicht vorgesehen.
Die Forderung der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern nach einer raschen Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert (West) ist sehr verständlich. Die Frage einer von der tatsächlichen Lohnentwicklung unabhängigen Angleichung der Renten ist sowohl sozialpolitisch als auch regelungstechnisch relevant. Bei allem Verständnis für die Wünsche der Rentnerinnen und Rentner nach höheren Alterseinkommen dürfen bei der Bewertung des Problems weder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch die Verhältnismäßigkeit der Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung zu anderen Sozialleistungen sowie vor allem das Einkommensniveau der Arbeitnehmer in den neuen Ländern unbeachtet bleiben.
Die in der Vergangenheit auch von gewerkschaftlicher Seite bereits häufiger erhobene Forderung nach einer Abkopplung der Rentenentwicklung in den neuen Ländern von der Lohnentwicklung in diesem Gebiet verkennt das Sicherungsziel und die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind vor allem darauf gerichtet, das während des Berufslebens versicherte Einkommen in bestimmten Umfang zu ersetzen. Die Angleichung der Renten in den neuen Ländern ist deshalb von der tatsächlichen Angleichung der Löhne der aktiv Beschäftigten in den neuen Ländern abhängig. Im Jahr 2005 betrug der aktuelle Rentenwert Ost 22,97 Euro. Damit lag er um 12 % niedriger als der aktuelle Rentenwert West mit 26,13 Euro. Bei den Löhnen ist der Unterschied noch größer. Nach den aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes betrugen die durchschnittlichen Verdienste (Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer) in den neuen Ländern im Jahr 2005 21.174 Euro. Damit sind die Löhne um 23 % geringer als die in den alten Ländern (27.353 Euro). Da die Renten grundsätzlich den Löhnen folgen, ist von daher bereits eine „Besserstellung“ der Ost-Rentner gegeben.
Richtig ist, dass die Renten in den neuen Ländern in den ersten Jahren nach der Rentenüberleitung eine deutlich stärkere Dynamik auswiesen. Dies lag jedoch an den wesentlich stärkeren Lohnsteigerungen der ersten „Nachwendejahre“. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass die Löhne sich von einem recht niedrigen Niveau aufwärts entwickelt haben. Wenn die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer in den neuen Ländern jetzt nicht mehr entsprechend einem in der Vergangenheit gewohnten Tempo steigen, kann sich auch für die Rentenbezieher in den neuen Ländern keine günstigere Einkommensentwicklung ergeben.
Im Übrigen hat der Gesetzgeber auf die sich immer stärker annähernde Lohnentwicklung in alten und neuen Ländern reagiert. Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz wurde die oben bereits genannte Regelung eingeführt, wonach die Renten in den neuen Ländern mindestens so hoch anzupassen sind wie die Renten in den alten Ländern, um zu verhindern, dass sich bei einer nicht auszuschließenden schlechteren Lohnentwicklung in den neuen Ländern der Angleichungsprozess umkehrt.
Der von den Gewerkschaften vorgeschlagene Stufenplan führt nach aktuellen Daten zwar zu einer rascheren Angleichung der Renten in den neuen Ländern aber auch zu zusätzlichen Kosten. Die Finanzierungsvorschläge der Gewerkschaften berücksichtigen jedoch die Folgewirkungen für Beschäftigte in den neuen Ländern, die Rentnerinnen und Rentner in den alten Ländern sowie Steuerzahler nicht oder nur unzureichend. Eine Rechtsänderung, in deren Folge die Ostrenten ein noch günstigeres Verhältnis zum Lohnniveau in den neuen Ländern erreichen, kann daher nicht unterstützt werden.
Prinzipiell ist die Angleichung der Renten natürlich wünschenswert und wird von mir und meiner Partei, nach Maßgabe aller zu würdigenden Umstände, angestrebt. Sollten sie weitere Informationen wünschen, stehen Ihnen meine Mitarbeiter in meinem Berliner Büro gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Petra Heß