Frage an Petra Heß von Matthias R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Hess,
mich interessiert Ihr Standpunkt zu der von der Regierung geplanten Vorratsdatenspeicherung. Außerdem denke ich, dass wesentliche Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung noch nicht betrachtet worden sind.
Ich sehe in der Vorratsdatenspeicherung ein großes politisches Gefahrenpotential für unsere Demokratie, insbesondere im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Die gespeicherten Verbindungsdaten enthalten zwangsläufig auch alle Informationen über Maßnahmen gegen das organisierte Verbrechen, wie die Kommunikationsbeziehungen von Staatsanwälten und von Strafverfolgungsbehörden, sowie die Recherchen von kritischen Journalisten. Eine Unterscheidung und Nicht-Speicherung solcher Verbindungsdaten von anderen ist technisch unmöglich. Als Informatiker weiß ich, dass kein Computersystem so gesichert werden kann, dass es unangreifbar ist. Erlangt das organisierte Verbrechen Zugriff auf das geplante Datenspeicherungssystem, so kann es alle Gegenmaßnahmen umgehen oder bereits im Vorfeld verhindern, sowie eine Erpressung weiterer wichtiger Personen oder die Ausschaltung von "Abtrünnigen" des organisierten Verbrechens sehr effektiv durchführen. Das Erreichen eines Zugangs ist auf vielfältige Weise denkbar, beispielsweise durch die Erpressung eines Berechtigten, so dass dieser einen Schlüssel herausgibt.
Die Erfolge bei der Bekämpfung der Mafia in Italien in den letzten zwanzig Jahren wären mit einem Zugriff auf alle Verbindungsdaten von Journalisten, Staatsanwälten und Politikern unmöglich gewesen.
Besonders schwer wiegt, dass auf Drängen der Geheimdienste hin die Zugriffe auf die Daten nicht zurückverfolgbar sein sollen, so dass nicht einmal bekannt wird, wenn sich das organisierte Verbrechen Zugang verschafft hat.
Wenn aber von der Datensammlung eine solche Gefahr für die Demokratie ausgeht, und gleichzeitig die Daten nicht ausreichend geschützt werden, dürfen die Daten gar nicht erst zusammen getragen werden.
Sehr geehrter Herr Riebisch,
ich habe am 9.11.2007 dem Gesetz zur „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ (Vorratsdatenspeicherung) nicht zugestimmt, da ich erhebliche Bedenken habe, ob die Richtlinie mit dem Europarecht vereinbar ist und ob überhaupt eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird. Auch die „Sicherheit der Daten“ bzw. deren Weiterverbreitung ist nur schwer zu kontrollieren. Durch das Cyber-Crime-Abkommen erlangen fremde Staaten Zugriff auf die Daten. Die weitere Verarbeitung in diesen Staaten ist nicht mehr kontrollierbar. Falsche oder falsch interpretierte Daten in den Händen fremder Staaten können zu repressiven Maßnahmen gegenüber deutschen Bürgern führen, ohne dass diesen etwas vorzuwerfen ist. Auch Wirtschaftsspionage wird in noch größerem Umfang möglich, als es bis jetzt der Fall ist. Die Verluste der Wirtschaft sind schwer vorherzusagen. Ich finde es richtig und notwendig, dass bei Verdachtsmomenten durch richterlichen Beschluss abgehört, erfasst und weiterverfolgt werden kann. Bei diesem Gesetz wird aber die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Datenermittlung geschieht ohne Grund. Die Bürger haben keine Chance mehr, den Umgang mit ihren Daten zu kontrollieren. Bei einem Projekt dieses Umfangs überwiegen meiner Meinung die Risiken und potentiellen Schäden bei weitem einem Nutzen für die Gesellschaft.
Beste Grüße
Petra Heß