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Frage von Klaus S. •

Frage an Petra Heß von Klaus S. bezüglich Recht

Als ehemaliger politischer Häftling habe ich unlängst den Nachrichten entnommen, dass der Bundestag das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kürze verabschieden wird. Die nach der Klausurtagung der geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD veröffentlichten Eckpunkte für dieses Gesetz sind von uns mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen worden. Statt der im Gesetzentwurf von CDU/CSU in Aussicht gestellten Ehrenrente für ALLE ehemaligen politischen Häftlinge hat es offensichtlich nur für einen faulen Kompromiss gereicht. Wir empfinden es als Hohn, wenn es in dem Papier heißt, dass mit diesem Gesetz endlich die materiellen Folgen der Unterdrückung durch den SED-Staat sichtbar gelindert und der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung "angemessen" gewürdigt wird!
Warum hat sich die SPD dem von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf für eine gerechte Entschädigung verweigert? Wir bitten Sie, Ihren ganzen Einfluss als Abgeordnete des Deutschen Bundestages geltend zu machen, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das nicht nur Almosen, sondern eine gerechte Entschädigung für alle ehemaligen politischen Häftlinge vorsieht!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de, in der Sie auf das geplante 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz eingehen.

Ein Vorteil dieses Forums ist natürlich die Interaktivität, jedoch besteht auch die Gefahr, komplexe Probleme und Fragestellungen auf einfache Lösungen und Antworten zu reduzieren. Um meinen Ansprüchen nach angemessener Beantwortung von Bürgerfragen zu genügen, wollte ich Sie also vorab auf diesen Umstand hinweisen.

Sollten Sie also konkrete Fragen an mich haben, so bitte ich Sie darum, mit mir in Verbindung zu treten oder mich im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu treffen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sie auf meiner Homepage www.petrahess-online.de. Daneben bietet meine Seite auch Informationen über die Themen, für die ich mich bei meiner Arbeit im Deutschen Bundestag direkt verantwortlich zeichne, insbesondere die Verteidigungspolitik.

Nun zu Ihrer Anfrage bezüglich des gemeinsamen Gesetzentwurfes der CDU/ CSU- und SPD -Fraktion. Gerade als ostdeutsche Bundestagsabgeordnete bin ich mir des Unrechts, welches die Opfer des DDR- Justizsystems erleiden mussten, sehr bewusst. Aus diesem Grunde bin ich definitiv für eine Entschädigung für die Menschen, die aufgrund ihres freiheitlichen Denkens und Widerstandes gegenüber einer Diktatur Nachteile erlitten haben. Die Bundesrepublik hat gegenüber diesen Menschen eine moralisch-politische Verpflichtung. Gerade aus diesem Grunde bin ich froh, dass eine Entschädigungsregelung hierzu im Konsens der beiden deutschen Volksparteien gefunden werden konnte.

Bitte beachten Sie, dass dieses 3. Gesetz lediglich eine Ergänzung zu den Gesetzen aus den Jahren 1992 und 1994 darstellt. In diesen Gesetzen wurde die strafrechtliche, die berufliche und die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von Opfern der SED-Diktatur geregelt. Beispielsweise wurde auch die Haftentschädigung festgelegt, auch die rentenrechtliche Behandlung von Haft- bzw. Verfolgungszeiten.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so bitte ich Sie diese, wie oben erwähnt, an mich direkt zu stellen. Auf diese Art und Weise kann ich mich noch schneller und gezielter auf ihre Anfrage eingehen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen,

Ihre Petra Heß