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Frage von Jens R. •

Frage an Petra Heß von Jens R. bezüglich Recht

Das Bundeskabinett hat am 22.04.09 einen Gesetzesentwurf zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten und zur Umleitung zu einem "Stop-Schild" beschlossen. Die Sperren sollen derzeit mittels manipulierter DNS-Server seitens der Provider umgesetzt werden. Technisch sind diese Maßnahmen auch von Laien sehr leicht zu umgehen, mithin praktisch wirkungslos.

Die Liste der zur sperrenden Seiten soll jedoch geheim und unter Ausschluß jeglicher öffentlicher Kontrolle bleiben. Somit würde sogar ein Nachforschen, welche Seiten denn nun gesperrt sein sollen, mit Strafe bedroht; ein Betrachten der gesperrten Seiten sowieso.

Die Möglichkeit unbegründeter Sperren wurde eingeräumt, allerdings gibt es im Gesetzesvorschlag keinen vorgegebenen Weg, dagegen vorzugehen.

Eine Abschaltung dieser Seiten wäre jedoch viel sinnvoller und ist entgegen der Angaben von Frau von der Leyen sehr wohl sehr einfach möglich. Vergleichen Sie dazu z.B. den Erfolg der Aktion von CareChild vom 2. März.

Sowohl Frau v.d.Leyen als auch der Bundeswirtschaftsminister rücken Kritiker wie die Teilnehmer der Petition gegen die Sperren ohne Nennung von Argumenten in die Nähe Pädophiler.

Meine Fragen zum Sachverhalt:

1.) Wie stehen Sie zu diesem Thema?
2.) Gesetzt den Fall, dass sie für die Sperren sind: Warum wollen Sie für die Einrichtung eines Instruments stimmen, das zur Zensur geeignet ist? Es gibt bereits Begehrlichkeiten, dieses Instrument auszudehnen auf Fälle vom Glücksspiel im Internet, Urheberrechtsverletzungen und bald bestimmt noch viele Dinge mehr...
3.) Gedenken Sie, gegen den Abbau dieses Stücks von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aktiv vorzugehen? Wenn ja: Wie?

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Reinsberger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reinsberger

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck unter anderem in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.

Die SPD-Fraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Das Ergebnis der Anhörung hat deutlich gemacht, dass die SPD sich zu Recht für einen ausführliche Diskussion im Vorfeld stark gemacht hat. Unter vielen anderen auch Ihre Bedenken aufnehmend konnten wir heute erreichen, dass als Endziel die Löschung der jeweiligen Seiten angestrebt wird. Hier klappt, das hatten Sie ja in Ihrem Schreiben auch deutlich dargelegt, die Kooperation mit ausländischen Providern / Hostern besser als erwartet, aber dennoch nicht umfassend. Daher soll nun im Gesetz das Ziel der Löschung Vorrang haben, aber die Sperrung weiterhin greifen, wenn die Löschung innerhalb einer bestimmten Frist nicht erfolgt. Das Verfahren wird dann so aussehen, dass die Provider eines Landes aber auch die Strafverfolgungsbehörden von den Kinderpornoseiten in Kenntnis gesetzt werden und dann die Möglichkeit haben, diese Seiten zu löschen. Und nur wenn Länder nicht kooperieren, dann greift die Sperrlösung.

Sie hatten des Weiteren Bedenken, dass jegliche öffentliche Kontrolle in dem Verfahren ausgeschaltet wird. Diese Bedenken nehmen wir von der SPD sehr ernst. Daher haben wir durchgesetzt, dass eine unabhängige richterliche Kontrolle der Polizei/BKA-Arbeit sichergestellt wird, dass heißt die Listen und die tatsächlichen Sperrungen unterliegen einer unabhängigen Kontrolle. Außerdem wird jede Sperrung mit dem Hinweis auf Widerstandsmöglichkeiten versehen, das heißt es werden Hinweise eingeblendet, wie der verwaltungsgerichtliche Weg gegen diese Sperrung beschritten werden kann. Der verwaltungsgerichtliche Weg steht damit jedem offen.

Dass dem Problem Kinderpornographie damit nicht umfassend begegnet werden kann, ist uns selbstverständlich bewusst und es ist klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Heß