Frage an Petra Häffner von Gerhard E. bezüglich Umwelt
Ständig zunehmende Baumfällungen im öffentlichen Raum:
Seit ca 5 bis 10 Jahren sind jedes Jahr zunehmende Baumfällungen entlang von Straßen, Bahnlinien, Gewässern u.a.,zu beobachten, die im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Hand stehen. Unser Landkreis hat in diesem Winter so extrem wie nie zuvor abgeholzt und dabei viele jahrzehntealte Bäume gefällt. Gelegentlich werden diese Abholzungen von den Medien aufgegriffen (z.B. die Entstellung des Ebi-Sees im NOV 2015), meistens geht alles aber ohne größeres Aufheben über die Bühne
Wie stehen Sie persönlich bzw. Ihre Partei generell zu dieser Zerstörung von Natur aber auch von kulturhistorischen Strukturen? Haben Sie schon bei den zuständigen Ministerien oder Ausschüssen nachgefragt? Ist es Zufall, dass diese Zuspitzung von Abholzungen in die Regierungszeit einer grün-roten Koalition fällt?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bewirtschaftung bzw Pflege öffentlicher Flächen liegt in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen: Kommune - Landkreis, Land. Im Einzelfall ist also immer zu überlegen, wer für Abholzungsmaßnahmen zuständig ist. Es lohnt sich auf jeden Fall solche Maßnahmen bei den zuständigen Behörden kritisch zu hinterfragen. Baumfällungen sind ein sensibles Thema, wenn sie aus Gründen der Sicherheit oder aus Gründen der Naturverjüngung anstehen, tut eine Behörde sicher gut daran, Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig in Maßnahmen einzubeziehen. Im Falle Ebnisee mussten auch im Zuge von Sanierungsarbeiten am Damm Bäume und Gehölz entfernt werden. Die zuständigen Interessensvertreter/Behörden (Landratsamt, Gemeinde Kaisersbach und Welzheim, Ebniseeverein) haben dazu im Vorfeld eine Projektgruppe gebildet und die Maßnahmen abgestimmt). Im dem auch von Ihnen erwähnten Zeitungsartikel (Welzheimer Zeitung vom 2.11.2015) sind diese Maßnahmen m.E. nachvollziehbar dargestellt. Durch die vielen Besucherinnen besteht zum einen Verkehrssicherungspflicht, die Dammbereiche müssen zudem aus technischen Gründen von Wurzelwerk freigehalten werden (das ist ja auch bei Eisenbahndämmen oder Dämmen am Meer oder an Flüssen so - Begrünung sieht zwar hübsch aus, kann aber die Sicherheit des Bauwerks gefährden).
Grundsätzlich räumt die grün-rote Regierung dem Naturschutz eine höhere Priorität ein. Dass sich das nicht nur in Worten sondern auch in Taten niederschlägt, können sie unten nachlesen.
Wenn es doch an manchen Stellen zu übertriebenen Kahlschlägen kommt, so ist dies bedauerlich und geschieht evtl noch aus alter Gewohnheit. Das Land jedenfalls geht mit gutem Beispiel voran, um in der Abwägung verschiedener Interessen (Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Ökologie) die Interessen des Naturschutzes zu wahren.
Die grüne Naturschutzpolitik
Was die landeseigenen Flächen betrifft, hat Grün-Rot eine innovative und moderne Naturschutzpolitik vorangebracht. Der Erhalt unserer Natur und ihrer Vielfalt an Lebensräumen und Arten ist unsere Lebensgrundlage und hat einen hohen Wert.
Dazu gehört:
- wir haben den Naturschutzetat von 30 Millionen Euro im Jahr 2011 schrittweise auf 60 Millionen Euro im
Jahr 2016 verdoppelt.
- Wir haben das Naturschutzgesetz novelliert und modernisiert. Artenschutz, Schutz unzerschnittener Räume, gesetzliche Absicherung der Landschaftserhaltungsverbände, 3.000 Meter-Abstandsregelung für Agrogentechnik von Schutzgebieten und verbesserte Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände sind Beispiele für Verbesserungen.
- Die Kooperation von Naturschutz, Landwirtschaft und Kreisen/Kommunen ist jetzt flächendeckend möglich: Die Anreize der Landesregierung zur Gründung von sogenannten Landschaftserhaltungsverbänden wurde inzwischen von 30 der 35 Landkreise aufgenommen.
- Für den Naturschutz in der Agrarlandschaft haben wir viel erreicht. Wir haben die Förderung von Grünland und wertvollen Kulturlandschaften im Vergleich zur Ackerbauförderung deutlich ausgeweitet. Vor allem die traditionsreiche Schaf- und Ziegenhaltung, durch die kulturtypische Landschaften wie z.B. die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb erhalten werden können, profitieren davon. Erstmals eine Unterstützung für die Pflege von Streuobstbäumen gezahlt – und dies auch an Privatpersonen. Die Landschaftspflegerichtlinie wurde mit deutlich mehr Geld ausgestattet und auch der Bio-Landbau wird höher als bisher gefördert.
- Im gesamten Staatswald eine FSC-Zertifizierung umgesetzt. Ein Gewinn für die Ökologie, da der Anteil an Totholz beispielsweise steigt und Pestizideinsatz nicht zulässig ist. Eine ökonomisch sinnvolle Holzvermarktung und -Verwertung ist unter dem FSC-Siegel verbessert möglich.
- Auch das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dient dem Schutz unserer Wälder. Durch angepasste
Wildbestände vermeiden wir Verbiss- und Schälschäden und schützen Jungwaldbestände. So kann der
Waldumbau in Zeiten des Klimawandels gelingen.
Mit freundlichem Gruß
Petra Häffner