Frage an Petra Häffner von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Häffner,
In einer Pressemitteilung der Grünen in Hessen schrieben diese am 23. August 2012. In Hessen war eine Wegebreitenregelung für Mountainbiker im neuen Waldgesetz geplant die letztlich aber wieder fallen gelassen wurde:
"DIE GRÜNEN fordern die Ministerin auf, den Entwurf einzudampfen und einen neuen vorzulegen, der die Menschen nicht aus dem Wald aussperrt. Wo es Probleme gebe, sollen nach Auffassung der GRÜNEN regionale Lösungen gemeinsam mit den Nutzern und den Beteiligten vor Ort gefunden werden."
Minister Bonde kommt aber zu dem Ergebnis:
"Die Zwei-Meter-Regelung hat sich bewährt"
Können Sie oder die baden-württembergischen Grünen kurz umreißen warum im baden-württembergischen Wald sich etwas bewährt was in Hessen „eingedampft“ werden soll?
Worin liegt der Unterschied zwischen den Wäldern der unterschiedlichen Bundesländer?
Lieber Herr Jäger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der 2 -m-Regelung im Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg.
Es ist durchaus üblich, dass die Bundesländer unterschiedliche gesetzliche Regelungen festlegen, dies betrifft nicht nur den Forstbereich. Als Wahlkreisabgeordnete erläutere ich Ihnen gerne, weshalb Baden-Württemberg an der bestehenden Gesetzeslage festhalten wird.
Das neue hessische Waldgesetz beschränkt das Radfahren auf " befestigte oder naturfeste Wege auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist". Die eindeutige baden-württembergische 2-m-Regelung hat gegenüber dem auslegungsfähigen Begriff "gefahrloser Begegnungsverkehr" den Vorteil der Rechtsklarheit, insbesondere was die Haftung nach Unfällen angeht.
Der Wald in Baden-Württemberg wird landesweit und besonders in den Ballungsgebieten intensiv durch Erholungssuchende genutzt. Die Nutzung durch viele Sportler und Sportlerinnen aus verschiedensten Sportarten neben dem fußläufigen Erholungsverkehr ist nie völlig konfliktfrei. In der Vergangenheit ist es - wie eine Recherche der Stuttgarter Zeitung vom 15. Juli 2010 für den Großraum Stuttgart beispielhaft belegt - immer wieder zu teils schweren, in mehreren Fällen sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern im Wald gekommen. Die Wanderverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der 2-m-Regelung deshalb nachdrücklich ab.
Des Weiteren sind Probleme bekannt, wenn Mountainbikerinnen und Mountainbiker eigenmächtig "wilde" Singletrails anlegen, ohne dies mit dem Waldbesitzer bzw. der Waldbesitzerin und der Forstbehörde abzustimmen.
Die bestehende 2-m-Regelung hat sich bewährt und hat bei Waldbesitzern und Waldbesuchern einen hohen Bekanntheitsgrad. Mit der Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, ist eine flexible Handhabung überall dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. So wurde im Schwarzwald ein Pilotprojekt gestartet mit dem Ziel, verstärkt Singletrails auszuweisen. Insbesondere wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine teilweise Entflechtung des Erholungsverkehr bewirkt werden kann.
Auch im Rems-Murr-Kreis, zum Beispiel in der Gemeinde Spiegelberg, finden Sie ausgeschilderte Touren auf attraktiven Singletrails, die für Mountainbikes freigegeben wurden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Petra Häffner