Frage von Walter M. • 08.06.2024
Antwort von Petra Fretter CDU • 12.06.2024
Aus meiner Sicht sollte man einerseits mit Blick auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten diese Frage bundeseinheitlich regeln.
Aus meiner Sicht sollte man einerseits mit Blick auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten diese Frage bundeseinheitlich regeln.
Im Saarland ist die Mehrheit der Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeanspruch versichert.
Unser Ziel als CDU ist es, als bürgerliche Partei der Mitte die Menschen im Saarland und bundesweit von unseren politischen Inhalten und Lösungsvorschlägen zu überzeugen.