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Petra Fretter
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Frage von Esther L. •

Wie erfährt man, ob und wann die pauschale Beihilfe in Saarland eingeführt wird?

Sehr geehrte Frau Fretter,
es gibt bestimmte Gründe ( siehe VdK ), warum Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung - statt in der privaten Krankenversicherung - sind. Es widerspricht der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber bestimmte Beamte. Beamte, die in der privaten Krankenversicherung sind, werden mit Beihilfe unterstützt und Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, bekommen keinerlei Unterstützung. Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ( 100%). Die private Krankenversicherung nimmt auch keine Rücksicht auf die persönlichen Lebensverhältnissen im Alter. Die pauschale Beihilfe würde den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Auch im öffentlichen Dienst herrscht in manchen Bereichen z.B. Polizei Fachkräftemangel. Ein Beamter sollte endlich eine echte Wahlfreiheit bezüglich den Krankenkassen erhalten. Es kann ja nicht angehen, dass manche Beamte unterstützt werden und andere nicht.

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Betreff: Ihre Anregungen zur Krankenversicherung für Beamte

Sehr geehrte Frau L.

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf die aktuelle Situation bezüglich der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte eingehen. Wir verstehen Ihren Unmut und nehmen die Anliegen ernst, die Sie im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Unterstützung für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) äußern.

Im Saarland ist die Mehrheit der Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeanspruch versichert. Fälle, in denen die gesetzliche Krankenversicherung gewählt wird, sind die Ausnahme. Ausmeiner Sicht würde ein Alleingang des Saarlandes bei der pauschalen Beihilfe durch Schaffung eines Arbeitgeberzuschusses im Sinne des Sozialgesetzbuches V (SGB V) zu weiterem Chaos im föderalen System führen. Nur sehr wenige Bundesländer haben aktuell die pauschale Beihilfe eingeführt. Besonders problematisch wäre etwa die Situation bei einem Länderwechsel eines in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Beamten in ein Bundesland, in dem die Beiträge nicht erstattet werden. In diesem Fall müsste der Beamte 100 % der Kosten selbst tragen. Auch entstünde dem Saarland durch die Erstattung monatlicher Beiträge ein finanzieller Mehraufwand, gerade etwa bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern, die keine oder geringe Beihilfekosten verursachen. Ein späterer Wechsel von der GKV in die PKV und umgekehrt ist zudem grundsätzlich nicht mehr möglich. Im klassischenBeihilfesystem sind vom Land nur die Kosten zu tragen, die tatsächlich angefallen sind. Es ist daher wirtschaftlicher für das Haushaltsnotlageland Saarland. Der Deutsche Beamtenbund hat sich in der Vergangenheit ebenfalls gegen dieses System ausgesprochen. Es wird gar befürchtet, dass eine solche Änderung der erste Schritt in Richtung Bürgerversicherung sein wird, welches Nachteile für dasBeamtentum mit sich bringen wird. EinzelfallbezogeneRegelungen, etwa Zuschüsse zur GKV in Härtefällen, sind aus meiner Sicht aber sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Fretter 

 

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