Frage an Petra Ernstberger von Sabeth B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Liebe Petra,
als Stellvertreterin der SPD im Bundestag möchte ich Dich fragen, ob und wie sich die SPD in der nächsten Wahlperiode für die PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiAs)einsetzen wird?
Wie Du wahrscheinlich weißt, studiere ich selbst Psychologie und bin daher persönlich betroffen.
Die PIAs erhalten trotz ihres Diploms oder Masters in Psychologie für große Teile ihrer praktischen Ausbildung (Psychiatriejahr) keine festgeschriebe Vergütung. Zusätzlich zahlen sie insgesamt zwischen 10.000 bis 80.000€ an ihre Ausbildungsinstitute.
Auf dieser Seite findest Du einige Informationen zu dem Thema: http://www.pia-im-streik.de/index.php
Viele liebe Grüße,
deine Sabeth!
Liebe Sabeth,
vielen Dank für deine Anfrage vom 01.09.2013 die ich hiermit gerne beantworte.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht im Rahmen der Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten akuten Reformbedarf. Die gegenwärtigen Aus- und Weiterbildungsstrukturen für Psychotherapie müssen dringend an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. So haben sich die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut durch den Bologna-Prozess verändert. Darüber hinaus wird in der Fachöffentlichkeit eine Diskussion darüber geführt, ob nicht ein Direktstudium der Psychotherapie den wachsenden Anforderungen an die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser gerecht werden konnte. Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) muss zunächst mit Blick auf die bisher praktizierten Ausbildungswege dringend reformiert und an die neuen Bachelor- und Masterstudiengange angepasst werden.
Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung (PiA) erhalten wahrend ihrer praktischen Tätigkeit mehrheitlich keine oder nur eine geringfügige Vergütung. Ihre Tätigkeit wird bisher als Praktikum deklariert. In der Praxis gehen ihre Tätigkeiten jedoch weit darüber hinaus. So werden von den PiAs eigenständig Therapien durchgeführt und Patientinnen und Patienten letztlich umfassend behandelt. Diese bisher gängige Praxis ist deshalb auch aus haftungsrechtlichen Gründen problematisch.
Daher fordern wir eine Reform des Psychotherapeutengesetztes. Der Masterabschluss muss im gegenwärtig geltenden Ausbildungssystem der Regelabschluss für die Zulassung zur weiterführenden Ausbildung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut sein. Für eine psychotherapeutische Tätigkeit sind fundierte wissenschaftliche und fachliche Kompetenzen als Grundlage unerlässlich. Dies ist aus unserer Sicht nur auf Masterniveau sichergestellt. Auf Anraten der Bundesländer ist zu prüfen, ob äquivalente Kompetenzen auch durch ein direktes Studium der Psychotherapie auf Masterniveau erlangt werden können.
Da es eine große Variation an Masterabschlüssen gibt, sollen klare Kriterien für die Studieninhalte durch Rahmenstudienordnungen definiert werden. Ein Katalog mit Mindestkenntnissen muss bundesweit einheitlich festgelegt werden. Wir werden in diesem Zusammenhang prüfen lassen, ob eine staatliche Anerkennungsprüfung geeignet ist, einen solchen bundeseinheitlichen Kompetenzrahmen zu verwirklichen.
Die praktische Psychotherapeutenausbildung ist hinsichtlich curricularer Vorgaben zu vereinheitlichen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung sollen eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis erhalten, die es ermöglicht, ihre Arbeit wahrend der Ausbildung angemessen zu vergüten.
Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit den besten Grüßen
Petra Ernstberger, MdB