Frage an Petra Ernstberger von Peter M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Ernstberger,
ich hätte eine Frage zum Thema Weinsteuer.
Auf sehr viele Produkte werden Steuern erhoben, wie z.B. Biersteuer, Branntwein, Kaffeesteuer, Tabaksteuer etc.
Einzig und allein der Wein bleibt steuerfrei.
Wäre es da nicht angebracht auch auf den Wein eine Weinsteuer zu erheben?
Bei der Bierproduktion werden meist einheimische Produkte wie Getreide, Hopfen und Wasser eingesetzt und schaffen heimische, regionale mittelständische Arbeitsplätze. Ist dies nicht ein Wettbewerbsnachteil für die vor allem in Bayern mittelständischen Brauereien?
Warum wird keine Weinsteuer erhoben?
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Frage zu einer möglichen Weinsteuer.
Es ist richtig, dass in Deutschland auf viele Produkte gesonderte Mengen- bzw. Verbrauchssteuern erhoben werden (darunter Branntwein, Kaffee, Tabak, etc.). In vielen Fällen möchte der Gesetzgeber damit auf das Verbraucherverhalten steuernd einwirken. So zum Beispiel mit der Sondersteuer auf sog. Alcopops, welche zum 01. Juli 2004 eingeführt worden ist. Mit dieser Steuer werden bestimmte branntweinhaltige Alcopops künstlich verteuert, um die Nachfrage nach diesen Produkten vor allem durch Jugendliche zu senken, und so die jungen Menschen vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen. Gleiches gilt für die Tabaksteuer. In manchen Fällen ist die Sinnhaftigkeit einer Besteuerung rückblickend allerdings zweifelhaft. Dies ist unter anderem auch das Ergebnis jahrzehntelanger Verbands- bzw. Lobbyarbeit.
Dass auf Wein keine eigene Verbrauchssteuer aufgeschlagen wird, ist vermutlich historisch bedingt. So wurde nach einem Winzeraufstand an der Mosel, welche mit der Erstürmung des Finanzamtes in Bernkastel endete, die bis dahin existierende Weinsteuer im April 1926 abgeschafft. Weitere Informationen zur Weinbesteuerung finden Sie auf der Homepage des Zolls unter: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/i0_schaumwein/j0_wein/c0_weinbesteuerung/index.html .
Ihren Verweis auf die Benachteiligung der einheimischen Brauereien kann ich im Zusammenhang der Mengenbesteuerung allerdings nur begrenzt zustimmen: Bei Bier und bei Wein handelt es sich nicht um direkte Substitutions- bzw. Konkurrenzprodukte. Vielmehr richtet sich die Nachfrage nach Bier und Wein nach den Vorlieben des Verbrauchers. Hier gibt es nun einmal Menschen, welche Bier bevorzugen – andere trinken lieber Wein. Daran würde sich auch durch eine „Weinsteuer“ nichts ändern. Größere Probleme dürfte meines Erachtens bei den lokalen Brauereien die Konkurrenz zu Großbrauereien mit dem dadurch verbundenen Preisdruck bereiten. Auch hier entscheidet aber letztendlich der Verbraucher beim Einkauf darüber, welche Produkte stärker nachgefragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Ernstberger, MdB