Frage an Petra Ernstberger von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Erstberger,
in Beantwortung der Frage von Herrn Tröger schreiben Sie, dass
1. "das Sperren von Servern wenn überhaupt, nur im Inland möglich wäre" sowie
2. "dass auf ein und demselben Server Daten von verschiedenen Anbietern eingestellt sein können. Eine pauschale Sperrung würde hier nicht möglich sein."
zu 1. Es mag zwar sein, dass deutsche Ermittler nur Server in Deutschland beschlagnahmen können. Da Kinderpornographie m.W. in (nahezu) allen Ländern der Welt verboten ist, reagieren Serverprovider sofort, wenn man darauf hinweist, dass auf einem ihrer Server entsprechendes Material vorhanden ist. Dazu genügt eine simple E-Mail an den "Vermieter" der Server mit einem entsprechenden Hinweis. Dies hat z.B. CareChild gerade erst bewiesen:
http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html
zu 2. Jeder Server im Internet wird von einem "Serververmieter" (Provider) betrieben. Dieser kann seinen Server natürlich an mehrere Kunden vermieten, die technische Hoheit liegt jedoch beim Vermieter. Wenn auf einem Server verbotenes Material vorhanden ist, wird der Vermieter immer dafür sorgen, dass dieses Material vom Server entfernt wird und ggfs. rechtl. Schritte gegen den Anbieter des Materials einleiten. Dies würde die anderen Kunden des Vermieters nicht betreffen.
Anhand Ihrer Aussagen befürchte ich, dass Sie leider nicht ausreichend bzw. falsch über die technischen Hintergründe informiert wurden und deshalb einem Gesetz zustimmen, was das Problem nur oberflächlich ausblendet.
Ein "Verstecken" der Seiten hilft nichts da die Inhalte nach wie vor vorhanden sind.
Die Löschung von kinderpornographischen Material ist die einzig sinnvolle Maßnahme. Dazu braucht es kein neues Gesetz, wie CareChild bewiesen hat.
Oder hat es Ihrer Meinung nach irgendwelche Vorteile, den Zugriff auf solche Seiten nur minimal durch DNS-Filterung zu erschweren (Gesetzentwurf), statt die Seiten entfernen zu lassen?
MfG,
Michael Wendel
Sehr geehrter Herr Wendel,
vielen Dank für Ihre Ergänzung bzw. Ihre Nachfrage zum Beitrag von Herrn Tröger. Gerne werde ich auch darauf eingehen.
Es ist Fakt, dass Kinderpornografie in (nahezu) allen Ländern einen Straftatbestand darstellt. Entsprechend folgerichtig ist es auch, die Betreiber von Servern auf welchen kinderpornografisches Material eingestellt ist, bei den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden zu melden. Geht es doch darum, denjenigen, welche Kinderpornografie kommerzialisieren und verbreiten, das Handwerk zu legen. Dies kann aber nur über die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden in den einzelnen Ländern erfolgen. Je nach Land ist dies allerdings entsprechend zeitaufwändig. Um den Zugriff auf diese Seiten in der Zwischenzeit zu verwehren, halte ich die von uns Entwurf des neuen Telemediengesetzes enthaltene Maßnahme der Sperrung für sinnvoll. Denn eines ist auch klar: Wenn der Betreiber eines Servers auf welchem kinderpornografisches Material eingestellt ist, dieses auf Anfrage bzw. eindringlichen Hinweis löscht, darf ihn das nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützen. So gesehen ist der von uns gewählte Weg, den Zugriff auf entsprechende Seiten zu sperren, bis die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird, ohne Zweifel richtig.
Ich teile auch Ihre Auffassung nicht, dass ein Betreiber eines Servers mit kinderpornografischem Material dieses sofort nach Aufforderung löschen wird. Dazu ist der Test von carechild nicht repräsentativ. Zudem wurde von carechild ohne Überprüfung übernommen, wenn ein Betreiber diesem Vorwurf widersprochen hat. Gerade bei organisierter Kommerzialisierung kinderpornografischen Materials werden die Betreiber allerdings nicht entsprechend einsichtig sein, sondern versuchen das Material so lange wie irgend möglich auf ihren Servern zu belassen. Und auch ist es besser, dass der Zugriff auf die entsprechenden Domains während dieses Zeitraums unterbunden wird.
Ich gebe Ihnen allerdings dahingehend Recht, dass es mit einer Sperrung des Zugriffs allein nicht getan ist. Es handelt sich dabei lediglich um eine ergänzende Maßnahme, welche die Weiterverbreitung von kinderpornografischem Material erschweren soll. Ziel muss natürlich die Löschung dieser Seiten sein, aber nur nach entsprechender strafrechtlicher Verfolgung. Dass wir als SPD-Bundestagsfraktion uns für eine stärkere Vernetzung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der kommerzialisierten Kinderpornografie einsetzen und darüber hinaus auch alle weiteren möglichen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ergreifen, habe ich bereits bei der Beantwortung des Beitrags von Herrn Tröger aufgeführt.
Ich hoffe, dass ich ihre Frage damit beantworten konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Petra Ernstberger, MdB